Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 24.11.2015 aufgeführten Maßnahmen im Bereich Straßenbau sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2016 durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben.


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Es schließt sich eine ausführliche Aussprache an, in der insbesondere die Umlagefähigkeit nach der Straßenausbaubeitragssatzung thematisiert wird. Es wird kritisch gesehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen dazu gemacht werden, in welcher Höhe die aufgelisteten Maßnahmen zu Beitragsbelastungen für die Anlieger führen werden. Es wird weiter kritisch hinterfragt, ob vor der grundsätzlichen Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen im kommenden Jahr die Anlieger angesichts der auf sie zukommenden Kostenbelastung hätten angehört werden müssen.

 

Von der Verwaltung wird hierzu deutlich gemacht, dass es sich hier um den Maßnahmenkatalog für die aus Verwaltungssicht erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen für das kommende Jahr handele. In den Katalog seien die Straßen aufgenommen worden, für die sich – letztlich auch mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde – Handlungsbedarf ergibt. Um für diese notwendigen Sanierungsarbeiten im Haushalt für das kommende Jahr einen auskömmlichen Mittelansatz einplanen zu können, sei die Festlegung auf einen Maßnahmenkatalog erforderlich. Eine Beteiligung der Anlieger mache erst dann Sinn, wenn hierzu grundsätzlich von den Gremien beschlossen worden sei, ob man eine konkrete Maßnahme auch durchführen wolle. Es könne zudem letztlich nicht von der Entscheidung der Anlieger abhängig gemacht werden, ob eine Straße, bei der offenkundig Sanierungsbedarf besteht, überhaupt erneuert werden solle. Dies sei allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht denkbar. Man müsse sich außerdem darüber im Klaren sein, dass die Kosten, soweit sie umlagefähig seien, auch entsprechend der jetzt geltenden Beitragssatzung umzulegen seien.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden