Beschlussvorschlag:

  1. Dem Antrag verschiedener Anlieger (Tietz, Folz, Gersema) im Bereich Kleinbahnwanderweg/Schepser Damm in Süd Edewecht auf Beseitigung von acht amerikanischen Eichen wird zugestimmt. An Stelle der Eichen soll entsprechend der gegenüberliegenden Seite des Kleinbahnwanderweges eine Buchenhecke gepflanzt werden.
  2. Der Antrag von Anliegern (Witteck und Säfken) des Kleinbahnwanderweges im Bereich des Baugebiets Dierkshof auf Beseitigung von 7 wild aufgewachsenen Stieleichen wird abgelehnt. Die Bäume sind entsprechend den nachbarrechtlichen Anforderungen zurückzuschneiden.
  3. Der Antrag von Herrn Rothenburg auf Beseitigung von 2 in Baumbeeten am Sperberweg in Friedrichsfehn stehenden Sumpfeichen wird abgelehnt. Die Bäume sind fachgerecht zurückzuschneiden.

Nach kurzer Einleitung durch Vorsitzenden Laumann erläutert GOAR Kahlen anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Aussprache werden die Anträge überwiegend skeptisch gesehen. RH Reil stellt in seinem Wortbeitrag heraus, dass insbesondere eine Beeinträchtigung durch herabfallendes Laub generell kein Grund sei, der für die Beseitigung von Bäumen herangezogen werde könne. Aufgrund der Bedeutung von Bäumen für ein attraktives Ortsbild sowie ihrer wichtigen ökologischen Funktionen sei eine Beseitigung nur dann gerechtfertigt, wenn sie z.B. aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich sei. Bevor zu diesem letzten Mittel gegriffen werde, müsse vorher immer der Erhalt des Baumes im Vordergrund stehen. So sei vorher zu prüfen, ob auch durch einen Rückschnitt des Baumes z.B. in nachbarrechtlicher Hinsicht bestehende Probleme gelöst werden könnten.

 

RH Henkensiefken gibt zu bedenken, dass eine Beseitigung zwar immer nur das letzte Mittel sein sollte, es sich bei den Eichen am Sperberweg allerdings um Sumpfeichen handele, die aufgrund ihres hohen Wuchses nicht als Straßenbaum in einer Wohnbausiedlung geeignet seien. Die Beseitigung dieser Eichen bei gleichzeitigem Ersatz durch besser geeignete kleinwüchsigere Bäume wäre daher aus seiner Sicht sinnvoll.

 

RH Bekaan führt zu den Anträgen aus, dass hinsichtlich der Eichen am Kleinbahnwanderweg in Höhe des Grundstücks Gersema insbesondere für eine Beseitigung der Bäume und ersatzweise Pflanzung einer Buchenhecke spreche, dass hierdurch für diesen Abschnitt des Kleinbahnwanderweges eine einheitliche Gestaltung von der Güterstraße bis zum Grundstück Gersema erreicht werden könnte. Außerdem könnte hierdurch das zu erwartende Konfliktpotenzial (Überhang von Ästen und Zweigen) aufgrund der für diesen Standort zu großwüchsigen amerikanischen Eichen ausgeräumt werden. Hinsichtlich der am Kleinbahnwanderweg in Höhe des Baugebiets Dierkshof stehenden Eichen plädiert er aufgrund des geringen Abstandes der Bäume zum Grundstück der Antragsteller für deren Beseitigung und die Vornahme adäquater Ersatzanpflanzungen. Bezüglich der Sumpfeichen am Sperberweg hält er dagegen den Erhalt der Bäume für angezeigt. Diese sollten lediglich zurückgeschnitten werden.

 

Im weiteren Verlauf wird vertieft über ein Für und Wider zu den Anträgen diskutiert. Es wird insbesondere angesichts der zu erwartenden Vorbildwirkung für problematisch gehalten, der Beseitigung von Bäumen im öffentlichen Bereich zuzustimmen. Im Vordergrund sollte möglichst die Erhaltung der Bäume stehen.

 

Letztlich lässt Vorsitzender Laumann zu jedem Antrag gesondert abstimmen.

 

Der Antrag auf Beseitigung der Bäume am Kleinbahnwanderweg in Höhe des Grundstücks Gersema wird bei 5 Ja- zu 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Der Antrag auf Beseitigung von Bäumen am Kleinbahnwanderweg in Höhe des Baugebiets Dierkshof wird einstimmig abgelehnt. Stattdessen wird einstimmig der Rückschnitt der Bäume befürwortet.

 

Der Antrag auf Beseitigung der Sumpfeichen am Sperberweg wird mit 4 Ja- zu 5 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Auch hier soll stattdessen ein Rückschnitt der Bäume erfolgen.

 

Dementsprechend unterbreitet der Fachausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden