Beschlussvorschlag:

Dem SVE Wildenloh wird unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Genehmigung der Maßnahme die Erweiterung der vorhandenen Flutlichtanlage auf dem Sportgelände am Rotdornweg in Wildenloh gestattet. Hierfür wird dem Verein eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.460 Euro für den Fall der Genehmigung und Umsetzung der Maßnahme gewährt. Der Verein hat der Gemeinde Edewecht einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorzulegen.


GVOR Knetemann erläutert die Beschlussvorlage.