Ein Anwohner aus dem Bereich Evenkamp weist auf die hohe Lärmbelastung durch den Schwerlastverkehr im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Schepser Damm / Bachmannsweg und regt an, dass zur Lärmminderung die zugelassene Geschwindigkeit für den Schwerlastverkehr von der Aue bis zur Kreuzung und von der Vehne bis zur Kreuzung auf 30 km/h reduziert wird. BM Lausch weist darauf hin, dass für derartige Festlegungen die untere Verkehrsbehörde des Landkreises zuständig sei. Diese treffe eine solche Entscheidung in der Regel nach Vorabstimmung mit der Landesbehörde für Straßenbau, der Polizei und der Gemeinde. Die Verwaltung werde das Problem beim Landkreis vortragen.