Zwei Anlieger haben beantragt, auf dem Lohacker die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h festzusetzen. Nach einer durchgeführten Verkehrsmessung liegt die tägliche Verkehrsbelastung bei 1.463 Fahrzeugen, der V-85-Wert bei 44 bzw. 46 km/h und die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 33 bzw. 35 km/h. Die Straßenverkehrsbehörde sieht hier auf der Grundlage dieser Ergebnisse keinen Handlungsbedarf. Darüber hinaus wurde wegen eines aktuellen Unfalls die Kreuzung Lohacker/Breeweg erneut überprüft. Dem Grunde nach sind hier die Sichtverhältnisse relativ gut. Auf beiden Seiten der Einmündung des Lohackers befinden sich Blockmarkierungen. Es wurde vereinbart, dass aus Richtung Hauptstraße auf der linken Seite ein zusätzliches Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt und das vorhandene Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ auf der rechten Seite näher zur Fahrbahn gestellt wird.