Beschluss:

  1. Die Gemeinde Edewecht gründet zum 01.11.2015 den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb Immobilienbetrieb für den Pflegeservice Edewecht.
  2. Das Stammkapital beträgt 100.000 Euro.
  3. Der beiliegende Entwurf einer Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilienbetrieb für den Pflegeservice Edewecht“ wird als Satzung beschlossen.

Nach kurzer Einleitung durch BM Lausch erläutert GVOR Torkel anhand der Beschlussvorlage und ausgewählter Folien aus dem Vortrag im Verwaltungsausschuss den Sachverhalt.

 

In der sich anschließenden Aussprache hebt RH Dr. Fittje hervor, dass das Alten- und Pflegheim in der Trägerschaft der Gemeinde einen guten Ruf genieße und sehr gut ausgelastet sei. Zudem äußerten sich die dort lebenden Menschen sehr zufrieden über die Versorgung. Insofern sei das Vorhandene wert, erhalten und verbessert zu werden. Die derzeitige bauliche Substanz des Gebäudes entspreche allerdings nicht den heutigen Anforderungen. Hinzu kämen jährlich Defizite, die durch den Gemeindehaushalt ausgeglichen werden müssten. Gemeinsam habe man in der Vergangenheit erklärt, das Alten- und Pflegeheim in der Trägerschaft der Gemeinde behalten zu wollen, allerdings unter dem Vorbehalt des wirtschaftlichen Betriebs. Es bleibe daher weiterhin ein gewisses Risiko, weil die vorliegenden Berechnungen nur auf Annahmen basierten. Gleichwohl sei der heutige Beschluss ein erster wichtiger Schritt. Seine Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Sodann führt RH Brunßen aus, dass seine Fraktion bereits in früheren Sitzungen einen Neubau unter gewissen Voraussetzungen befürwortet habe. In den letzten zehn bis 15 Jahren sei viel Geld in Kindergärten und Schulen geflossen, es sei daher an der Zeit, das Augenmerk auch auf die ältere Bevölkerung zu legen. Durch den heutigen Beschluss zur Gründung eines Eigenbetriebes komme man dem Neubau eines Alten- und Pflegeheimes einen großen Schritt näher. Durch die Gründung eines Eigenbetriebes hätten die gemeindlichen Gremien weiterhin große Einflussnahmemöglichkeiten und zudem entsprechende Kontrollmöglichkeiten. Vorteilhaft sei auch, dass der Eigenbetrieb nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden könne. Die CDU-Fraktion werde dem Beschluss daher zustimmen

RH Korte trägt vor, dass er zwar auch an der positiven Weiterentwicklung des Alten- und Pflegeheimes mitgewirkt habe, letztlich aber große Zweifel hege, dass das Ziel eines mittel- bis langfristigen wirtschaftlichen Betriebs tatsächlich zu erreichen sei. Er werde sich daher der Abstimmung enthalten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden