Beschluss:

Zur Förderung des Breitbandausbaus in der Gemeinde Edewecht stellt die Gemeinde Edewecht im Zusammenhang mit der Maßnahme „Breitbandausbau im Landkreis Ammerland“ zur Mitfinanzierung in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt bis zu 420.000 € bereit.


Einleitend führt BM Lausch aus, dass die Breitbandversorgung des ländlichen Raums die Gemeinde Edewecht schon längere Zeit beschäftige. Deswegen habe sich die Gemeinde auch an der Breitbandinitiative beteiligt. Letztlich habe man aktuell feststellen müssen, dass allein der Überbau vorhandener Kabelverzweiger nicht ausreichend sei. Es bedürfe vielmehr weiterer Kabelverzweiger, um die Entfernung zu den Anschlussnehmern zu verkürzen und dadurch höhere Bandbreiten zu erreichen.

Der Bau weiterer Kabelverzweiger führe allerdings dazu, dass die bislang eingeplanten Mittel nicht ausreichend seien. Sie bitte daher darum, der Vorlage zuzustimmen und die Summe auf max. 420.000 € verteilt auf drei Jahre zu erhöhen, um damit den weißen Flecken zumindest stärker zu Leibe zu rücken.

 

Auf Nachfrage RH Bekaans führt BM Lausch aus, es sei in diesem Zusammenhang auch Prüfauftrag gewesen, die Problematik anderer Ortsvorwahlen im Gemeindegebiet zu berücksichtigen. Sie bitte allerdings um Verständnis, dass sie aufgrund des bestehenden Ausschreibungsverfahrens hierzu keine näheren Angaben machen könne.

 

RH Brunßen ergänzt zunächst, dass seitens des Landkreises darauf hingewiesen worden sei, dass die Vorwahlproblematik gelöst werden könne. Sodann führt RH Brunßen weiter aus, dass sich Rat und Verwaltung gemeinsam seit vielen Jahren intensiv um eine Verbesserung der Breitbandversorgung kümmerten und mittlerweile auch ca. 70 % bis 80 % der Haushalte über eine gute bis sehr gute Breitbandversorgung verfügten. Mit dem heutigen Beschluss könne man sich nunmehr einer Vollversorgung annähern. Damit sichere man nicht nur den Standort für heimische Betriebe sondern erfülle auch ein wichtiges Entscheidungskriterium für Grundstücksinteressenten. Deswegen sei es wichtig und richtig, diesen Beschluss heute zu fassen.

 

RF Taeger hebt zunächst hervor, dass sich RH Brunßen bereits seit mindestens sieben Jahren intensiv um die Verbesserung der Breitbandversorgung kümmere. Leider habe sich der Erfolg bislang noch nicht vollumfänglich eingestellt. Letztlich habe es bislang keine Fraktion geschafft, eine 100%ige Versorgung zu erreichen. Sie erinnere daran, dass man zuletzt vor 1,5 Jahren eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht habe und hoffe daher sehr, dass man die erforderlichen Maßnahmen nun umsetzen könne.

 

RH Krüger ergänzt, dass auch er seit vielen Jahren bemüht sei, eine Verbesserung der Breitbandversorgung für den ländlichen Raum zu erzielen. Bislang leider auch ohne einen durchschlagenden Erfolg. Er begrüße daher ausdrücklich den heutigen Beschluss und hoffe die weißen Flecken endgültig „umfärben“ zu können.

 

RH Heiderich-Willmer mahnt an, dass die marktoffene Privatisierung im Telekommunikationsbereich, wie in allen anderen Bereichen, kläglich gescheitert sei.

Vielmehr sei das Gegenteil von dem eingetreten, was versprochen wurde. Es würden anstelle einer Anbietervielfalt weitere Monopole geschaffen. Er sei beispielsweise nach dem Ausbau in Husbäke gezwungen, einen bestimmten Anbieter zu nehmen, wenn er von dem Ausbau profitieren wolle. Letztlich zahlten die Bürgerinnen und Bürger noch drauf, weil die entsprechende Infrastruktur durch Steuergelder geschaffen oder zumindest gefördert werde. Aus diesem Grunde könne er dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

RH Reil gibt zu bedenken, dass selbst im Industriegebiet keine ausreichende Breitbandversorgung vorhanden sei. Deswegen begrüße er die Initiative ausdrücklich.

 

Gleichwohl er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, unterstützt RH Apitzsch in seinem Wortbeitrag die Ausführungen RH Heiderich-Willmers. Ausschließlich dort, wo Geld zu verdienen sei, seien die privaten Anbieter bereit, selber zu investieren. In den anderen Bereichen müsse der Staat für den Ausbau der Infrastruktur aufkommen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden