Beschluss:

Die beiden selbständigen Erschließungsanlagen Klaus-Groth-Straße und Gorch-Fock-Straße werden als Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Absatz 2 Satz 3 BauGB zu einer gemeinsamen Aufwandsermittlung zusammengefasst.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden