Sitzung: 12.10.2015 Rat
Vorlage: 2015/FB I/1932
Beschluss:
1. Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 03.11.2014.
2. Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des
ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.522.371,28 € der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts
in Höhe von 236.777,76 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt BM Lausch an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden