Beschluss:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 03.11.2014.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.522.371,28 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 236.777,76 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.


(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt BM Lausch an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden