Beschlussvorschlag:

Die beiden selbständigen Erschließungsanlagen Klaus-Groth-Straße und Gorch-Fock-Straße werden als Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Absatz 2 Satz 3 BauGB zu einer gemeinsamen Aufwandsermittlung zusammengefasst.


GVOR Torkel erläutert vorab, dass die beiden Straßen von dem Erschließungsträger hätten endgültig hergestellt werden müssen. Dieser sei jedoch in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten, so dass der vollständige Endausbau bis heute auf sich warten lässt. Nunmehr ist das damals beauftragte Unternehmen, Fa. NSB aus Ramsloh, an die Gemeinde herangetreten und hat verbindlich zugesichert, zum 05.10.2015 mit dem Endausbau zu beginnen. Es konnte eine finanzielle Einigung mit dem Erschließungsträger erreicht werden. Nichtsdestotrotz muss sich die Gemeinde darauf einstellen, dass der Erschließungsträger seinen Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag nicht nachkommt und sie somit selber den Endausbau betreiben muss. Hierfür wurde bereits eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet, die aber aufgrund der Zusage der Fa. NSB ruht. Für den Fall, dass die Gemeinde den Endausbau realisieren muss, ist sie gesetzlich gehalten, die hierfür anfallenden Kosten im Rahmen des Erschließungsbeitragsrechts von den Anliegern einzufordern.

 

GA Holling ergänzt hierzu, dass die Festlegung einer Erschließungseinheit für die dortigen Anlieger die günstigere Variante ist. Bei einer getrennten Abrechnung müssten einige Anlieger für jeweils beide Straßen einen Erschließungsbeitrag leisten; dieses wäre bei einer Erschließungseinheit nicht der Fall. Zu dem kommen die angrenzenden großen Gewerbeflächen allen anderen Anliegern zugute.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: