Beschlussvorschlag:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 03.11.2014.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.522.371,28 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 236.777,76 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.


GA Holling erläutert den Jahresabschluss anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation (Anlage Nr. 2). Er führt aus, dass der zweite doppische Jahresabschluss ebenfalls sehr positiv ausgefallen ist. Das ordentliche Ergebnis stellt mit einem Überschuss von rd. 1,52 Mio. € gegenüber der damaligen Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von rd. 0,54 Mio. € vorsah, einen deutlichen Zuwachs von 2,06 Mio. € dar. Auch das außerordentliche Ergebnis konnte gegenüber der Planung zulegen und weist einen Überschuss von 0,24 Mio. € aus. Somit beläuft sich das Jahresergebnis auf insgesamt 1,76 Mio. €. Hauptgründe für die positive Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 sind neben u. a. höheren Steuereinnahmen auch entsprechende Minderaufwendungen, die in allen Bereichen erzielt wurden.

 

Im Finanzhaushalt zeigt sich ein ähnliches Bild. Hier kann beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit rd. 1,87 Mio. € ein deutlich besseres Resultat verzeichnet werden als bei der Haushaltsplanung, in der ein Saldo von rd. 0,11 Mio. € veranschlagt wurde. Mit Hilfe dieses positiven Saldos gelingt es, den negativen Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -0,74 Mio. € vollständig abzufangen. Wobei hier auch zu sehen ist, dass sich der eingeplante Saldo mit -1,94 Mio. € bedeutend höher dargestellt hat. Schlussendlich hat sich die Liquidität der Gemeinde sehr zufriedenstellend entwickelt. Lag der Kassenbestand zu Beginn des Haushaltsjahres noch bei rd. 2,57 Mio. €, so kann zum Jahresende ein Kassenbestand von 4,37 Mio. € verzeichnet werden.

 

Von den 18 Teilhaushalten schließt der überwiegende Teil mit einem Defizit ab. Diese Defizite werden insbesondere durch den Teilhaushalt 17 abgefangen. In diesem Teilhaushalt werden die gemeindlichen Steuereinnahmen verbucht und weist dementsprechend einen deutlichen Überschuss aus.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren ragt der Jahresabschluss 2010 nicht deutlich hervor, er bewegt sich eher im durchschnittlichen Bereich. Hier ist allerdings zu berücksichtigten, dass ein Vergleich mit den vorherigen kameralen Haushalten nur ansatzweise möglich ist.

 

Die Bilanzsumme erhöht sich zum Vorjahr von rd. 106,84 Mio. € auf nunmehr 109,88 Mio. €. Es ist bei fast allen Bilanzpositionen ein Zuwachs zu verzeichnen.

 

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ergeben. Prüfungsfeststellungen wurde nicht getroffen. Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

In der nachfolgenden Aussprache wurde der Verwaltung ein Dank für gute Arbeit bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses ausgesprochen. Auf Nachfrage erläutert GVOR Torkel, dass sich die abzeichnende Schuldenentwicklung der Darlehen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen im Vorbericht dargestellt wird. Dabei wird auf die bereits bekannten Daten aus der Finanzbuchhaltung zurückgegriffen, die dann auch Grundlage für den Jahresabschluss sind. Somit kann es bei der Schuldendarstellung keine Abweichungen geben. Ebenso wird es aufgrund der guten Jahresergebnisse keine Nachforderungen des Landkreises hinsichtlich der Kreisumlage geben. Die hierfür erforderlichen Daten werden zeitnah abgefragt und basieren auf den tatsächlich zugeflossenen Einnahmen.

 

Alsdann beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: