Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III über die seitliche und rückwärtige Grundstückseinfriedung, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird auf Nachfrage von RH Heiderich-Willmer noch einmal in Erinnerung gerufen, dass im Zuge der bisherigen Beratungen zu der Aufhebungssatzung herausgearbeitet worden sei, dass zur Abgrenzung des Industriegebiets zur freien Landschaft die bereits vorhandenen Festsetzungen für die Anlegung von Pflanzstreifen weiterhin umzusetzen und bei künftigen Erweiterungen des Industriegebiets wiederum durch geeignete Festsetzungen eine Eingrünung des Gebiets nach außen zu gewährleisten sei. Die abschließende Entscheidung über die hier in Rede stehende Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift zur Regelung der baugebietsinternen Einfriedung der Grundstücke stehe somit unabhängig neben der oben genannten grundlegenden planerischen Aussage zur äußeren Eingrünung des Industriegebiets.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden