Beschluss:

Das Alten- und Pflegeheim in Edewecht soll zu Investitionskosten von ca. 5.200.000 € (ohne Betriebsausstattung und Einrichtung) als Ersatzbau errichtet werden.

 

Die Finanzierung und Durchführung des Projektes erfolgt durch einen zu gründenden unselbständigen Eigenbetrieb der Gemeinde Edewecht. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte zur weiteren Beratung vorzubereiten.

 

Unabdingbare Bedingung für die Mitwirkung der Gemeinde Edewecht bzw. des zu gründenden Eigenbetriebes bei der Finanzierung und Durchführung des Projektes ist der Nachweis des eigenwirtschaftlichen Betriebes des Ersatzbaues mit 66 Plätzen. Der Nachweis ist durch den PSE durch eine fiktive Pflegesatzberechnung zu erbringen, welche in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch externe Fachberatung zu bestätigen ist.


Einleitend führt BM Lausch aus, dass derzeit ein Nachfolger des mit Ablauf des 03.06.2015 ausgeschiedenen Vorstands Thomas Heinrich gesucht werde. Es sei vorgesehen, dass sich entsprechende Kandidaten nach der Sommerpause dem Verwaltungsrat vorstellen. BM Lausch führt weiter aus, dass das Alten- und Pflegeheim bekanntlich in die Jahre gekommen sei und ein dringender Sanierungsbedarf bestehe. Gleichzeitig sei es erforderlich, die wirtschaftliche Situation mit dem Ziel einer kostendeckenden Betriebsführung zu verbessern. In diesem Zusammenhang müsste auch die Frage der hierfür benötigten Anzahl von Plätzen beantwortet werden. Unter diesen Vorzeichen sind erste Überlegungen für einen Neubau angestellt worden. Zwischenzeitlich habe der Landkreis Ammerland signalisiert, die voraussichtlichen Investitionskosten eines solchen Vorhabens unter gewissen Maßgaben anzuerkennen.

 

Sodann stellt GVOR Torkel den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage dar. In der sich anschließenden Aussprache weist zunächst RH Heiderich-Willmer darauf hin, dass der wirtschaftliche Betrieb des Pflege Service Edewecht nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen dürfe. Dies müsse seiner Ansicht nach auch für neu eingestellte Beschäftigte gelten. Seiner Kenntnis nach lägen mittlerweile auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, eine tarifgerechte Entlohnung bei der Festlegung von Pflegeentgelten zu berücksichtigen. Dies wird von BM Lausch grds. bestätigt. Allerdings sei bei der Festlegung der Pflegentgelte auch der lokale Pflegemarkt zu berücksichtigen. Sollten die Entgelte deutlich höher sein als bei vergleichbaren Einrichtungen, sei von einer sinkenden Nachfrage auszugehen, die die bislang gute Auslastung gefährde und zu Einnahmeverlusten führe.

 

RF Taeger führt aus, politischer Wille sei es, ein eigenes Alten und Pflegeheim zu betreiben, wenn dieses wirtschaftlich geführt werden könne. Hierzu müssten auch Überlegungen angestellt werden, andere Dienstleistungen anzubieten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Alten- und Pflegeheim in erster Linie Edewechterinnen und Edewechtern zur Verfügung stehen müsse. Aus diesem Grund sei es im Interesse ihrer Fraktion, einen größtmöglichen Einfluss zu haben und nicht lediglich bei der Defizitabdeckung beteiligt zu werden.

 

BG Brunßen nimmt Bezug auf seinen Vortrag aus der Ratssitzung im Dezember. Bereits damals habe er darauf hingewiesen, dass nach erheblichen Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen auch die ältere Bevölkerung im Blick behalten werden müsse. Dass die Einrichtung trotz des bestehenden Sanierungsstaus beliebt sei, zeige die lange Warteliste. Grds. halte auch er die Schaffung eines unselbständigen Eigenbetriebs für die beste Lösung, allerdings unter der Voraussetzung, dass ein tragfähiges Konzept für den wirtschaftlichen Betrieb vorliege. Nur unter dieser Prämisse könne eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden