GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage zunächst ausführlich zum Stand des Bauleitplanverfahrens vor.

 

Anschließend leitet er bezüglich der mit diesem Planverfahren verbundenen Verkehrsplanung auf Herrn Stephan Janssen vom Ing.-büro Börjes, Westerstede, über.

 

Herr Janssen erläutert hierauf hin anhand einer Präsentation den Stand der Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung des Plangebiets an die Landesstraße L 828. Die Präsentation liegt als Anlage Nr. 2 bei. In seinen Ausführungen geht er noch einmal auf die in dieser Angelegenheit stattgefundenen Abstimmungstermine mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland sowie insbesondere der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, (NLStbV) ein und erläutert im Folgenden die hieraus entwickelten Varianten zur Herstellung einer Verkehrsanbindung in Form einer Kreisverkehrsanlage. Insbesondere weist er hierbei auf die bei beiden Varianten bestehenden Konfliktpunkte hinsichtlich des noch geringfügig erforderlich werdenden Grunderwerbs sowie der Anpassung des Bebauungsplanentwurfes an die Verkehrsplanung hin.

 

In der anschließenden ausführlichen Aussprache wird aus der Ausschussmitte das Erfordernis einer Kreisverkehrsanlage für die Erschließung der Erweiterungsfläche des Industriegebiets kritisch hinterfragt. Dies auch mit Blick darauf, dass aus dem neuen Baugebiet nicht mit einem vergleichbaren Verkehrsaufkommen zu rechnen sei wie auf der Industriestraße, dort aber bislang kein Kreisverkehr vorhanden sei. Es sollte daher vielmehr überlegt werden, ob die Einmündung der Industriestraße als Kreisverkehrsanlage umgewandelt werden könne und an dieser Stelle auch eine Erschließung der nördlich angrenzenden Flächen im Falle einer Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der Oldenburger Straße möglich sei. Die Anbindung des Baugebiets Nr. 186 könnte dann über die Einrichtung einer Linksabbiegespur geregelt werden, zumal die sog. Verziehungen durch die Linksabbiegespur anscheinend ähnlich groß seien, wie bei einem Kreisverkehr. Angesichts der zu erwartenden  hohen Kosten einer derartigen Verkehrsanlage sollte auch geprüft werden, inwieweit hierfür entweder eine direkte kostenmäßige Beteiligung des Landkreises bzw. des Landes oder eine Bezuschussung in Frage komme.

 

Von GOAR Kahlen wird hierzu noch einmal insbesondere auf die einzuhaltenden Anforderungen bei der Herstellung eines neuen Erschließungspunktes an Landesstraßen verwiesen die sich aus den einschlägigen Richtlinien ergebe. Hieraus ergebe sich auch die Dimensionierung derartiger Anlagen. Diese Rahmenbedingungen seien von der NLStbV in den Abstimmungsgesprächen deutlich hervorgehoben worden und hätten letztlich auch in der Forderung nach einem Kreisverkehr gemündet. Begründet liege diese Forderung darin, dass durch eine Linksabbiegespur die bestehenden Grundstückszufahrten quasi blockiert würden, da das Queren der Abbiegespur zum Verlassen oder zum Anfahren der betroffenen Grundstücke nicht zulässig sei. Diese Problematik entfalle bei einer Kreisverkehrssituation, da dort die Querung der gesondert durch Schraffur gekennzeichneten Verkehrsflächen möglich sei. Es müsse in perspektivischer Hinsicht auch bedacht werden, dass mit diesem Erschließungspunkt auch eine optionale Erweiterung des Industriegebiets in Richtung Norden erschließungstechnisch gesichert werden könne. Dort verfüge die Gemeinde Edewecht mit dem direkt an die Landesstraße angrenzenden Grundstück bereits über eine Fläche. In diesem Zusammenhang wird von ihm auch auf das in Aufstellung befindliche Städtebauliche Entwicklungskonzept verwiesen, in dem sowohl nördlich der Landesstraße als auch über die derzeit von dem Bebauungsplan Nr. 186 erfasste Fläche südlich der Oldenburger Straße hinaus,  die weiter südlich angrenzenden Bereiche als optionale Erweiterungsflächen des Industriegebiets beschrieben werden. Auch diese Bereiche müssten im Falle einer Entwicklung als gewerblich-industrielle Baufläche über diesen Anschlusspunkt an die Landesstraße erschlossen werden. Unter Berücksichtigung dieses Aspekts sei aus Sicht der Verwaltung sowohl der Standort des Kreuzungspunktes als auch die Herstellung in Form einer Kreisverkehrsanlage sinnvoll. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bzw. Bezuschussung durch Landkreis und/oder Land wird von der Verwaltung eine Prüfung zugesagt ohne aber zum jetzigen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten abschätzen zu können.

 

RH Krüger stellt in seinem Wortbeitrag heraus, dass er der Argumentation der Verwaltung folgen könne und mit Blick auf die bestehenden Entwicklungsoptionen nördlich und weiter südlich der Oldenburger Straße den Kreisverkehr an dieser Stelle für richtig halte. RH Kahle schließt sich der Einschätzung an, dass insbesondere in perspektivischer Hinsicht die Regelung der Erschließung des Baugebiets Nr. 186 per Kreisverkehr erfolgen sollte.

 

RH Seeger weist darauf hin, dass man sich seinerzeit in Friedrichsfehn beim Ausbau des Kreuzungsbereichs Landesstraße/Fuhrkenscher Grenzweg/Am Ortsrand letztlich für einen Kreisverkehr entschieden habe, da dieser in verkehrlicher Hinsicht Vorteile vor einer klassischen Kreuzungssituation mit Linksabbiegespur biete und kostenmäßig vergleichbar gewesen sei.

 

Vorsitzender Laumann weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Berichtspunkt zum Stand der Planungen handele. Er schlägt daher vor, dass von der Verwaltung zur nächsten Sitzung unter Berücksichtigung der perspektivischen Entwicklung des Gesamtbereichs Erschließungsvarianten (Kreisverkehr und Linksabbiegespur) vorgelegt werden um dann wie vorgesehen abschließend hierüber beraten zu können.