Ein Bürger aus Friedrichsfehn erkundigt sich danach, wann über sein Anliegen bezüglich der von ihm empfundenen Beeinträchtigung seines Grundstücks durch einen Straßenbaum der Gemeinde entschieden werde.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass die Angelegenheit im Rahmen der dann vorgesehenen Bereisung vom Straßen- und Wegeausschusses in seiner Sitzung im Oktober des Jahres in Augenschein genommen werde.