BMin Lausch verpflichtet per Handschlag die neu gewählte Schülervertreterin Kim Esterhaus zur gewissenhaften und unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Beachtung der Gesetze. Außerdem weist BMin Lausch Frau Esterhaus auf ihre Pflichten nach §§ 40 bis 42 NKomVG hin.