RH Erhardt weist darauf hin, dass durch die im Zuge der Baumaßnahmen am Fahrradweg in Jeddeloh I vorgenommene Geländeprofilierung im Bereich Auf der Harre ein nach seiner Auffassung kulturhistorisch wertvoller Eschbereich teilweise zerstört worden sei. Er möchte wissen, ob hierfür die Zustimmung der Gemeinde vorgelegen habe und ob für diese Maßnahme ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen werden müsse.

 

Von der Verwaltung wird hierzu auf die Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV), Geschäftsbereich Oldenburg, verwiesen. Eine Beteiligung der Gemeinde Edewecht sei nicht erforderlich gewesen. Die Frage der naturschutzfachlichen Bedeutung der Maßnahme sei von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu beantworten.