RH Erhardt weist darauf hin, dass die alte Wegebeziehung von der Lajestraße in die rückwärtig liegenden Waldflächen, die bislang noch östlich des neuen Baugebiets „August-Heidkämper-Straße“ bestanden habe, nunmehr in die landwirtschaftliche Nutzung einbezogen worden und hierdurch nicht mehr existent sei. Er fragt nach, ob die Beseitigung des Weges rechtmäßig sei, da es sich hier nach seiner Auffassung um eine historisch bedeutsame alte Wegefläche handele.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass der Weg zwar in der Örtlichkeit über eine sehr lange Zeit bestanden habe. Es habe sich aber zu keiner Zeit um eine öffentliche Wegefläche gehandelt. Auch die Eigenschaft eines Genossenschaftsweges habe für diese Fläche nicht vorgelegen. Die Wegefläche sei vielmehr Bestandteil der privaten landwirtschaftlichen Fläche, so dass eine Einbeziehung der Wegefläche in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch den Flächeneigentümer zulässig sei.