RH Dr. Fittje fragt, ob es einen fachlichen Grund gebe, warum beim Strauchrückschnitt an den Gemeindestraßen der Bewuchs grundsätzlich „auf den Stock gesetzt“ werde. Er regt an, zukünftig einen Rückschnitt bis auf etwa 0,50 m durchzuführen, damit für Vögel und andere kleinere Wildtiere nach dem Rückschnitt ein Rückzugs- und Schutzbereich verbleibt.

 

Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass mit dem umfassenden Rückschnitt neben dem Aspekt der Unterhaltung der Wege auch erreicht werden solle, dass sich der Bewuchs verjünge und die neu aufschießenden Triebe mit dem dichteren Wuchs eine bessere Schutzfunktion für die Tierwelt erzielen. Der Hinweis werde von der Verwaltung aber zum Anlass genommen zu prüfen, ob auch ein Rückschnitt auf lediglich 0,50 m durchführbar sei.