Beschlussvorschlag:

Dem erarbeiteten Fragebogen wird zugestimmt. Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Edewecht ab dem Alter von 55 Jahren soll von der Gemeindeverwaltung auf den Weg gebracht werden. Die ausgewerteten Ergebnisse sind dem Fachausschuss zu einer seiner nächsten Sitzungen vorzulegen.


GA Temmen berichtet, dass wie in der letzten Ausschusssitzung beschlossen die Mitglieder des Arbeitskreises den Fragebogen an Probanden exemplarisch getestet hätten und die sich daraus ergebenden Verbesserungsvorschläge in den Fragebogen eingearbeitet worden seien. Hinsichtlich der Bitte aus Reihen der Ratsmitglieder um Klärung durch den Arbeitskreis, ob Paare den Fragebogen gemeinsam ausfüllen können, legte GA Temmen dar, dass das Ergebnis sehr kontrovers ausgefallen sei. Ein Vorschlag wäre, das gemeinsame Ausfüllen im Vorwort bzw. Anschreiben zum Fragebogen für den Fall anzubieten, dass alle Fragen von Paaren gleich beantwortet werden.

 

Weiter berichtet GA Temmen, dass bezüglich der Verteilung der Fragebögen beabsichtigt sei, diese an die Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 55 bis 74 Jahren per Post zu versenden. Nur für die Einwohnerinnen und Einwohner im Alter ab 75 Jahren sollte die Verteilung durch die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher bzw. deren Stellvertretung erfolgen. Gleichzeitig würde diesem Personenkreis angeboten, beim Ausfüllen behilflich zu sein.

 

RF Taeger schlägt vor, die letzte Seite des Fragebogens loszulösen, um die Anonymität der Umfrage zu gewährleisten. GVORin Knetemann legt dar, dass dies durch Zusammenheften des Fragebogens ohne die Seite „Eigeninitiative“ sowie durch unterschiedliche farbliche Gestaltung dieser Seite erfolgen soll. Die Bezeichnung mit „Seite 10“ werde noch entfernt.

 

GVORin Knetemann berichtet auf weitere Nachfrage, dass der Fragebogen an ca. 6.900 Einwohnerinnen und Einwohner „Ü 55“ zu verschicken sei. Auf den Personenkreis „Ü 75“ falle dabei ein Anteil von ca. 1.900 Personen. Für den Rücklauf der Fragebögen sollen Einwurfkästen an markanten Punkten, wie z.B. in Verbrauchermärkten, bereitgestellt werden. Eine Abgabe im Rathaus sei natürlich ebenfalls möglich.

 

In der nachfolgenden Beratung wird dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der Fragebögen zugestimmt.