Beschlussvorschlag:

  1. Dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III über die seitliche und rückwärtige Grundstückseinfriedung wird einschließlich der Begründung zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung samt Begründung zusammen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf und zur Begründung zu verbinden.

 

  1. Das Industriegebiet als Ganzes ist zur freien Landschaft hin durch entsprechende Anpflanzungen einzugrünen. Hierfür werden

 

a) in den Bebauungsplänen, die künftig gleichzeitig die endgültigen äußeren Grenzen des Industriegebiets bilden, entsprechende Flächen bauleitplanerisch mit Anpflanzgeboten festgesetzt

 

b) die bislang in den Bebauungsplänen Nr. 118, 41 III, 141, 147 und 41 I b festgesetzten Anpflanzungsflächen, die von künftigen Gebietserweiterungen unberührt bleiben, beibehalten und vollständig umgesetzt.


GOAR Kahlen trägt ausführlich anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden