Sitzung: 20.04.2015 Bauausschuss
Vorlage: 2015/FB III/1772
Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf der Satzung über die
Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a,
41 I b, 41 II a und 41 III über die seitliche und rückwärtige
Grundstückseinfriedung wird einschließlich der Begründung zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
den Entwurf der Satzung samt Begründung zusammen mit den wesentlichen
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf
und zur Begründung zu verbinden.
- Das Industriegebiet als Ganzes ist
zur freien Landschaft hin durch entsprechende Anpflanzungen einzugrünen.
Hierfür werden
a) in den Bebauungsplänen, die künftig
gleichzeitig die endgültigen äußeren Grenzen des Industriegebiets bilden,
entsprechende Flächen bauleitplanerisch mit Anpflanzgeboten festgesetzt
b) die bislang in den Bebauungsplänen
Nr. 118, 41 III, 141, 147 und 41 I b festgesetzten Anpflanzungsflächen, die von
künftigen Gebietserweiterungen unberührt bleiben, beibehalten und vollständig
umgesetzt.
GOAR Kahlen trägt ausführlich anhand der Beschlussvorlage vor.
Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden