Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt

 

  1. zu prüfen, ob innerhalb der Ortsdurchfahrt von Edewecht alternative Flächen für das Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und zur Wahlkampfwerbung vorhanden sind, die im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehen und

 

  1. für die bisherigen Aufstellflächen sowie für die potentiellen Alternativflächen Rahmenbedingungen zu erarbeiten, durch die eine für das Ortsbild verträglichere Plakatierung gewährleistet werden kann. 

 


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläutert RH Erhardt für seine Fraktion den vorliegenden Antrag. Er räumt in diesem Zusammenhang ein, dass es zwar schwierig sei, geeignete Ersatzflächen zu finden, aufgrund der im Antrag geschilderten Situation bestehe aber ein Handlungsbedarf.

 

In der anschließenden Aussprache wird von allen Fraktionen die derzeitige Situation auf den im Antrag genannten beiden Grünflächen als unbefriedigend bezeichnet. Es wird grundsätzlich die Notwendigkeit einer Beordnung der Zustände hinsichtlich der Plakatierung gesehen. Es wird aber auch herausgestellt, dass es für Veranstaltungen örtlicher Vereine (z.B. Arntefier in Scheps) oder für bestimmte Aktionen (z.B. Blutspendenaktion) einen Ort an gut wahrnehmbarer Stelle in Edewecht geben müsse, wo auf diese Termine hingewiesen und geworben werden könne. Für die Parteienwerbung in der Zeit der Wahlkämpfe müsse es ebenfalls auch in Zukunft eine geeignete Fläche geben. Aufgrund ihrer Lage seien die besagten Grünflächen für diese Zwecke gut geeignet. Es sei zu vermuten, dass ähnlich gut geeignete Flächen im Ort kaum zu finden seien. Gegebenenfalls sei zu überlegen, ob zukünftig nur die Aufstellung einer Tafel zugelassen bzw. von der Gemeinde eine Tafel für die Werbung für Veranstaltungen auf den Flächen bereitgehalten und im Gegenzug das freie Aufstellen einer Vielzahl von Werbeträgern konsequent unterbunden werden sollte.

 

Von der Verwaltung wird herausgestellt, dass man, da die beiden Grünflächen im Eigentum der Gemeinde stehen, hier selbst in der Hand habe, in welcher Art und in welchem Umfang sie genutzt werden. Ein umfassendes Aufstellverbot könne zu einem nicht wünschenswerten, ungesteuerten Ausweichen auf private Flächen führen.

 

Auf die Nachfrage von RH Apitzsch, ob ein Ausweichen auf Privatflächen nicht durch die kürzlich beratene Satzung zur Regelung der Außenwerbung ausgeschlossen sei, wird von der Verwaltung erläutert, dass Regelungen hierzu auf den Geltungsbereich der Satzung beschränkt seien. Der Geltungsbereich der Satzung müsse sich wiederum an nachvollziehbaren Kriterien hinsichtlich der Schutzwürdigkeit bestimmter Bereiche orientieren und könne daher nicht wahllos ausgedehnt werden. Trotz dieser Satzung werde es daher auch weiterhin Bereiche geben, in denen grundsätzlich bei Vorliegen aller anderen baurechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung von Werbeträgern zulässig sei. Von daher sollte besser für die eigenen Flächen geprüft werden, wie eine ortsbildverträglichere Aufstellpraxis erzielt werden könne.

 

Auf die Frage von RF Taeger, ob und wann durch das in der Beschlussvorlage genannte Projekt „Kreativität im Raum“ ein Nutzen für diese Flächen erzielt werden könne, wird von der Verwaltung erläutert, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen ungewiss sei. Es handele sich hierbei um ein Projekt der Stadt Oldenburg, für das von dort eine Förderung bei der Metropolregion beantragt worden sei. Auf Bitte der Stadt Oldenburg habe die Gemeinde Edewecht, wie auch andere Umlandgemeinden der Stadt Oldenburg, die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Projekt erklärt. Durch diese Interessenbekundung sollte die Chance für eine Förderung des Projekts erhöht werden. Ob letztlich das Projekt in diesem Jahr gefördert werde, stehe noch nicht fest. Im letzten Jahr sei das Projekt bei der Förderung durch die Metropolregion nicht zum Zuge gekommen.

 

Um einerseits die Grünflächen von einer Überfrachtung mit Werbeträgern zu entlasten und andererseits auch in Zukunft für Veranstaltungen und Parteienwerbung eine geeignete Fläche vorhalten zu können, kommt der Ausschuss letztlich auf Vorschlag von RF Taeger überein, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob geeignete Alternativflächen innerhalb des Ortes vorhanden sind und gleichzeitig für die besagten Grünflächen Vorschläge für Rahmenbedingungen zur Plakatierung zu erarbeiten, durch die eine Überfrachtung mit Werbeträgern verhindert werden kann.