Beschluss:

Dem Entwurf der „Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)“ bei gleichzeitiger Außerkraftsetzung der beiden geltenden Satzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekannt zu machen.


Zu Beginn der Aussprache erläutert GAR Pannemann die Hintergründe zu der geplanten Satzungsänderung und verweist ergänzend auf einen im Vorfeld der Sitzung übersandten weiteren Anpassungsvorschlag. Im Wesentlichen gehe es hierbei um eine weitere Differenzierung der umzulegenden Anteile für Rad- und Fußwege. Auf die diesbezüglichen schriftlich übersandten Erläuterungen, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind, wird Bezug genommen.

 

In ihrem Wortbeitrag geht RF Taeger darauf ein, die Neufassung werde erforderlich, weil die bisherigen Satzungen in Teilen nicht mehr rechtskonform seien. Zudem bestehe der Wunsch, die Beitragsrechnung unabhängig von der Lage des Grundstückes nach einem einheitlichen Verfahren zu gestalten. Die notwendigen Straßenbaumaßnahmen stellten eine enorme Belastung des Haushaltes dar und könnten letztlich nicht vollumfänglich getragen werden, sodass eine Beteiligung der Anlieger notwendig sei. Durch die Satzungsneufassung werden die Voraussetzungen für eine einheitliche Regelung geschaffen. Die Reihenfolge der Beschlussfassung sei insofern unglücklich, als dass zunächst die Baumaßnahmen und erst im Anschluss die Satzungsänderung beschlossen werde. Deswegen sollten entsprechende ausbaubeitragsrelevante Maßnahmen erneut beraten werden. Mitunter werde die grds. Notwendigkeit bzw. der Ausbaustandard sodann abweichend bewertet.

 

Für die UWG-Fraktion führt RH Korte aus, dass die Neufassung zu mehr Beitragsgerechtigkeit führe, weil die Bürgerinnen und Bürger im Innen- und Außenbereich grds. gleich behandelt würden. In Kenntnis einer Beitragspflicht sei zudem das Votum der Anlieger im Hinblick auf eine Kostenbeteiligung einzuholen, ob und in welchem Umfang ein Ausbau erforderlich sei.

 

Sodann fasst der Rat unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung dargestellten Änderungen folgenden