Sitzung: 24.03.2015 Rat
Vorlage: 2015/FB III/1779
Beschluss:
1. Zu den während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“ in der Zeit vom
22.12.2014 bis 21.01.2015 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der
Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 erarbeiteten Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184
„Ehemaliges Lidl-Gelände“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 184 durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf
die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil –
hinzuweisen.
3.
Der
Flächennutzungsplan ist durch die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
2013 entsprechend anzupassen.
Nach kurzer Einführung durch GOAR Kahlen führt RH Brunßen aus, dass seine Fraktion die Schaffung zusätzlichen Wohnraums anstelle des Leerstandes eines Ladengeschäftes ausdrücklich begrüße. Es gebe weiterhin eine hohe Nachfrage, insbesondere auch nach kleineren Wohnungen in Edewecht, so dass auch bei anderen leerstehenden Geschäften über eine Umwandlung in Wohnraum nachgedacht werden sollte.
Sodann fasst der Rat folgenden