Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“ in der Zeit vom 22.12.2014 bis 21.01.2015 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 184 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 

3.    Der Flächennutzungsplan ist durch die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2013 entsprechend anzupassen.


Nach kurzer Einführung durch GOAR Kahlen führt RH Brunßen aus, dass seine Fraktion die Schaffung zusätzlichen Wohnraums anstelle des Leerstandes eines Ladengeschäftes ausdrücklich begrüße. Es gebe weiterhin eine hohe Nachfrage, insbesondere auch nach kleineren Wohnungen in Edewecht, so dass auch bei anderen leerstehenden Geschäften über eine Umwandlung in Wohnraum nachgedacht werden sollte.

 

Sodann fasst der Rat folgenden