Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für die in den Anlagen Nr. 3 und 4 des Protokolls über die Sitzung des Bauausschusses am 23.02.2015 gekennzeichneten Bereiche eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 185 „Esch-Edewecht“ aufgestellt werden.


GOAR Kahlen trägt einleitend anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass sich zu dem mit der Einladung versandten Bebauungsplankonzept noch geringfügige Veränderungen ergeben haben, die im Sinne der Innenverdichtung eine intensivere Grundstücksnutzung ermöglichen sollen. Hieran anschließend werden von Dipl.-Ing. Mosebach das Bebauungskonzept für die gesamte Eschfläche sowie die bislang erarbeiteten Grundzüge der Planung des geplanten Bebauungsplanes für den derzeit verfügbaren Bereich des Esch-Geländes anhand einer Präsentation erläutert. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden intensiven Aussprache wird mehrheitlich grundsätzlich begrüßt, dass die Eschfläche nunmehr zumindest teilweise als Bauland zur Verfügung steht. Die Fläche stelle eine zentrale Entwicklungsfläche für den Ort Edewecht dar, so dass eine Ausweisung als Baugebiet grundsätzlich zu unterstützen sei. RH Erhardt führt dagegen aus, dass von seiner Fraktion eine Bebauung der Eschfläche grundsätzlich kritisch gesehen werde. Durch eine Bebauung dieses Bereiches verliere Edewecht weitere Bereiche der auch in historischer Hinsicht bedeutsamen Eschflächen. Außerdem sei mit der Bebauung dieser Fläche auch der Verlust der ortsbildprägenden Hofstelle Barsties verbunden.

 

Von RH Dr. Fittje wird kritisch festgestellt, dass die vorliegende Konzeption keinerlei Grünflächen vorsieht. Auch wenn in dieser zentralen Lage konzeptionell eine verdichtete Bebauung nachvollziehbar sei, sollten Grünstrukturen in die Planung eingebracht werden; die Planung sollte mit dieser Zielrichtung überarbeitet werden. RH Erhardt schließt sich dieser Auffassung an und ergänzt, dass aufgrund der historischen Bedeutung des Esch-Geländes außerdem der archäologische Aspekt besondere Beachtung finden müsse. Es wäre auch wünschenswert, dass die archäologischen Untersuchungsergebnisse der breiten Öffentlichkeit bei dieser Gelegenheit zugänglich gemacht werden würden. Es sollte außerdem die Gelegenheit genutzt werden, generationenübergreifende und energetische Ansätze in der Planung zu verfolgen.

 

RF Exner betont in ihrem Wortbeitrag, dass die Entwicklung dieser Fläche als Wohnstandort für die Gemeinde Edewecht von großer Bedeutung sei. Dies müsse im Vordergrund stehen. Die von RH Erhardt angesprochenen Aspekte seien durchaus wichtig, sollten allerdings nicht mit der Bauleitplanung für diese Fläche verquickt werden.

 

RH Apitzsch sieht in der Eschfläche ebenfalls eine wichtige Wohnbaufläche. Gleichzeitig könne er die Kritikpunkte an dem vorliegenden Konzept nachvollziehen. Es wird daher auch von ihm dafür plädiert, zunächst in Ruhe ein Planungskonzept zu erarbeiten, welches dem Anspruch an diese zentrale Lage Edewechts gerecht wird.

 

Auf die Frage nach dem vorgesehenen Zeitplan für die weitere Planung wird von der Verwaltung ausgeführt, dass aufgrund des einzuhaltenden Verfahrens damit zu rechnen sei, dass die Planung frühestens in der zweiten Jahreshälfte den Gremien zur Vorbereitung des Satzungsbeschluss vorgelegt werden könne. Im Zuge der bis dahin vorzunehmenden Verfahrensschritte bestehe noch ausreichend Gelegenheit,  Anregungen in der Planung zu berücksichtigen.

 

RH Dr. Fittje regt daraufhin an, in der heutigen Sitzung dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, für die Fläche lediglich einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die weiteren Verfahrensschritte sollten erst nach Überarbeitung des vorliegenden Konzeptes erfolgen, welches in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beraten wäre.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden