Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Edewecht-Ortsmitte“ sollen die Nebenanlagen im Bereich der Bahnhofstraße von der Hauptstraße bis zur Einmündung der Straße „Am Bahnhof“ und im Bereich der Straße „Am Neuen Markt“ in Höhe Aldi / Rossmann umgestaltet werden. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung dieser Maßnahme beauftragt.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung mit der Durchführung der Erweiterung des Bouleplatzes vor dem Rathaus einschließlich Aufstellen einer weiteren Bank und eines Tisches beauftragt.


GOAR Kahlen erläutert den Stand des Sanierungsverfahrens „Edewecht-Ortsmitte“  sowie die möglichen weiteren Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße bzw. Am Neuen Markt anhand der Beschlussvorlage. Weiterhin stellt er heraus, dass während des gesamten bisherigen Verfahrens der Aspekt der sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge mehrfach erörtert und in verschiedenen Informations-veranstaltungen thematisiert worden sei. Im Folgenden wird durch Herrn Kay Greiner, BauBeCon, anhand einer Präsentation die Systematik der nach dem Baugesetzbuch zu erhebenden sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge noch einmal erläutert. Hierbei geht er insbesondere auf die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens bei der Geltendmachung der Ausgleichsbeträge ein. Der Vortrag ist als Anlage Nr. 1 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache werden von Herrn Greiner und der Verwaltung verschiedene Fragen insbesondere zur Ermittlung des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages sowie zur Umlegung dieses Betrages innerhalb des Sanierungsgebiets auf die Grundstückseigentümer beantwortet.

 

Was die Ermittlung der Ausgleichsbeträge betreffe, sei zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung des sanierungsbedingten Endwertes der Grundstücke durch den Gutachterausschuss abzuwarten. Das weitere Vorgehen zur Festsetzung der Ausgleichsbeträge sei dann auf Grundlage dieses Ergebnisses in den Gremien zu erörtern.

 

Hinsichtlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen im Bereich Bahnhofstraße / Am Neuen Markt wird herausgestellt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur um die Erteilung des grundsätzlichen Planungsauftrags gehe.

 

Auf Nachfrage von RH Oetje wird noch einmal herausgestellt, dass die Gemeinde zur Thematik der sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge bereits seit Beginn des Verfahrens informiert habe. Es wird hierbei insbesondere auf die im Januar 2011 stattgefundene allgemeine Informationsveranstaltung zum Sanierungsverfahren „Edewecht-Ortsmitte“ verwiesen, in der den Grundstückseigentümern sogar eine gesondert entwickelte Informationsbroschüre an die Hand gegeben worden sei. Weiterhin wird auf die im Jahr 2013 zur Maßnahme „Umgestaltung des Grubenhofes“ durchgeführten Anliegerversammlungen verwiesen. Auch hier sei explizit auf das Thema Ausgleichsbeträge eingegangen worden.

 

Auf entsprechenden Vorschlag der Verwaltung unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden