Beschlussvorschlag:

Für die Erweiterung des Drogeriemarktes Rossmann wird das Einvernehmen für die Befreiung von der gestalterischen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 64 zur Dachausbildung dahingehend erteilt, dass der Anbau als Flachdach mit umlaufender Pfannenschürze zur Ausführung kommen darf.

 

Zur Gliederung der Fassade sind entsprechend des in der Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 vorgestellten Entwurfes zur Straße Am Neuen Markt drei Giebelfelder und zur Bahnhofstraße ein Giebelfeld auszuführen. Die Fassade zur Straße Am Neuen Markt ist außerdem durch Lichtbänder zu gliedern.


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Er geht hierbei insbesondere auf die bereits seinerzeit bei Neubau des Wohn- und Geschäftshauses erteilte Befreiung von der gestalterischen Festsetzung zur Dachausbildung ein. Im Zuge der Gespräche mit dem Bauherrn über die Abweichung der jetzt vorliegenden Erweiterungsplanung von der gestalterischen Festsetzung zur Dachausbildung sei vom Planer des Objekts auch eine Variante ausgearbeitet worden, die für den Bereich des Anbaus ein geneigtes Dach vorgesehen habe. Aus diesem Entwurf sei deutlich erkennbar gewesen, dass die Einhaltung der gestalterischen Vorgaben für den Anbau zu einem optisch unbefriedigenden und für die Dachterrassen bzw. Balkonbereiche der im Obergeschoss befindlichen Wohnungen zu einem nicht vertretbaren Ergebnis führen würde. Durch die jetzt vorgelegte Planungsvariante könne einerseits der bestehende optische Eindruck des Gebäudes beibehalten und andererseits eine Beeinträchtigung der Balkonbereiche vermieden werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird von RH Oetje hinterfragt, ob nach der Erweiterung noch ausreichend Einstellplätze auf dem Baugrundstück verbleiben, da durch die Erweiterung die gut erreichbaren Stellplätze an der Straße Am Neuen Markt überbaut würden.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass durch den Wegfall der bislang vor dem Gebäude gelegenen Einstellplätze zwar die bisherige komfortable Parkplatzsituation entfalle. In rechtlicher und rechnerischer Hinsicht werde für das Vorhaben die erforderliche Anzahl der Einstellplätze auf dem Baugrundstück allerdings nachgewiesen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden