GOAR Kahlen weist einleitend auf den zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage verteilten Antrag eines Anliegers der Holljestraße hin. Der Antrag liegt dem Protokoll als Anlage Nr. 5 bei. Der Anlieger beantragt, dass für die Holljestraße ein Halteverbot sowie durchgängig eine Tempo-30-Zone festgesetzt werden. Aufgrund der sich verdichtenden Bebauung an der Holljestraße werde dort vermehrt in verkehrsbehindernder Weise geparkt und überdies für die dortigen Verhältnisse zu schnell gefahren. GOAR Kahlen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Antrag zur Prüfung inzwischen zuständigkeitshalber an die untere Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet worden sei.

 

Sodann erläutert er anhand der zur Sitzung versandten Übersicht detailliert die bestehenden Festsetzungen für den fraglichen Bereich.

 

In der anschließenden Aussprache wird darüber debattiert, ob zukünftig für neue Wohnbaugebiete und für bereits für den Wohnungsbau überplante aber noch nicht bebaute Gebiete per Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen getroffen werden sollten. Die Ausschussmitglieder kommen letztlich mehrheitlich überein, hierauf auch zukünftig grundsätzlich verzichten zu wollen. Gestalterische Festsetzungen würden zu Einschränkungen für die Bauherrn führen. Diese sollten auch weiterhin ihre Immobilie weitestgehend individuell gestalten können. Dies trage im Ergebnis zu einer Attraktivität des Baulandangebots für potenzielle Bauherren bei. Für den Bereich der Ortsdurchfahrt sollte allerdings durchaus geprüft werden, inwieweit dort gestalterische Festsetzungen getroffen werden können.

 

Hinsichtlich des Antrages des Anliegers zur Parksituation auf der Holljestraße wird von den RH Oetje Verständnis geäußert. RH Bekaan sieht Probleme allenfalls im Bereich der Kurve der Holljestraße bzw. im Bereich der Einengungen in Höhe des Holljehofes.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass für die vom Anlieger angesprochenen neu errichteten Wohnhäuser im baurechtlichen Genehmigungs- bzw. Mitteilungsverfahren der Nachweis ausreichender Einstellplätze auf den Baugrundstücken erbracht worden sei. Nach bisheriger verwaltungsseitiger Inaugenscheinnahme dieses Bereichs erkenne man keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sei die Situation vor Ort bislang als unproblematisch einzustufen. Wie bereits einleitend ausgeführt, werde man die Angelegenheit unabhängig hiervon mit der unteren Straßenverkehrsbehörde erörtern.