Sitzung: 09.02.2015 Bauausschuss
Vorlage: 2015/FB III/1779
Beschlussvorschlag:
1. Zu den während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“ in der Zeit vom
22.12.2014 bis 21.01.2015 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der
Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 erarbeiteten Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184
„Ehemaliges Lidl-Gelände“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 184 durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf
die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil –
hinzuweisen.
3.
Der
Flächennutzungsplan ist durch die 7. Berichtung des Flächennutzungsplanes 2013
entsprechend anzupassen.
GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist hierbei insbesondere auf die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie – sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hin. Aus diesen Stellungnahmen ergebe sich hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Gemeinde Edewecht. In rechtlicher Hinsicht sei Adressat der sich aus den Stellungnahmen ergebenden Maßnahmen vielmehr der Eigentümer des Grundstücks. Die Stellungnahmen seien daher zur Kenntnisnahme an diesen weitergeleitet worden.
In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Apitzsch darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung durch ein anderes Erschließungskonzept der Grad der Versiegelung reduziert werden könnte. Von der Verwaltung wird hierzu entgegnet, dass das Höchstmaß der zulässigen Versiegelung durch die Grundflächenzahl geregelt werde. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sehe mit einer Grundflächenzahl von 0,4 ein für innerörtliche Bereiche angemessenes Maß vor. Wie der Investor letztlich innerhalb dieses durch die Grundflächenzahl gesetzten Rahmens die innere Erschließung des Baugrundstücks regele, sollte seiner unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben.
RF Exner gibt in diesem Zusammenhang ergänzend zu Protokoll, dass sie mit ihrem Vorschlag in der letzten Sitzung des Bauausschusses zur Änderung der inneren Erschließung ausschließlich eine aus ihrer Sicht günstigere Ausrichtung der zukünftigen Wohnbereiche zu den Lärmquellen Hauptstraße und Hotelbetrieb im Auge gehabt habe.
Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden