Beschlussvorschlag:

1.     Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 vorgestellten Entwurf zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfs die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

3.     Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,

a) das Entwicklungskonzept zu jedermanns Einsichtnahme befristet auszulegen und

b) eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.


GOAR Kahlen führt zunächst anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein. Er geht hierbei noch einmal kurz auf den Arbeitsprozess innerhalb des Arbeitskreises Flächennutzungsplan ein und gibt einen kurzen Ausblick auf das geplante weitere Verfahren. Er weist hierbei insbesondere darauf hin, dass zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden sollte. Die Beteiligung der Öffentlichkeit könnte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Konzept sowie im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen. Die im Zuge dieser Beteiligungsschritte gewonnenen Anregungen und Hinweise könnten dann dem Konzept beigefügt werden. Im Zusammenhang mit den sich in den kommenden Jahren auf Grundlage des Konzepts ergebenden Planverfahren seien diese Stellungnahmen in die konkrete Planung einzustellen.

 

Sodann trägt zunächst Herr Dipl.-Ing. Janssen anhand einer Präsentation zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept vor. Er erläutert hierbei insbesondere die Herangehensweise und die Ermittlung der Datengrundlage, auf der die weiteren Betrachtungen beruhen. Hieran anschließend trägt Frau Dipl.-Geogr. Reichenbach anhand der Präsentation detailliert zu den Aspekten Wohnbau und Gewerbeflächen vor. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 1 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache bringt RH Apitzsch zum Ausdruck, dass dem jetzt vorliegenden Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts eine intensive und konstruktive Arbeit im Arbeitskreis vorangegangen sei. Das Büro NWP und die Verwaltung hätten hierbei eine solide Grundlagenermittlung betrieben, die eine fundierte Arbeit des Arbeitskreises ermöglicht habe. Dennoch könne seine Fraktion das vorliegende Ergebnis nur zum Themenkomplex Wohnbauentwicklung voll mittragen. Die Ausführungen hierzu seien für ihn nachvollziehbar und zeichneten sich durch eine maßvolle Flächeninanspruchnahme aus. Auch die vorgesehene Bürgerbeteiligung finde er gut und richtig.

 

Hinsichtlich des Themenkomplexes Gewerbeflächen könne seine Fraktion den Entwurf allerdings nicht mittragen. Hier sehe das Konzept eine zu umfassende Flächenbindung vor. Dies sei für ihn mit Blick auf den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nicht vertretbar. Insbesondere die Entwicklungsoptionen westlich des Bachmannsweges und nördlich der Oldenburger Straße würden von seiner Fraktion abgelehnt.

 

RH Erhardt schließt sich in seinem Wortbeitrag dieser Auffassung an. Da auch seine Fraktion insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Bürgerbeteiligung dem Vorschlag der Verwaltung zustimme und sich die Kritik an dem Entwurf im Wesentlichen nur auf die Betrachtung der gewerblichen Entwicklung beschränke, schlägt er vor, über den Punkt 1 des Beschlussvorschlags getrennt abstimmen zu lassen. Diesem Vorschlag schließen sich die übrigen Ausschussmitglieder an.

 

Weiterhin regt er an, dass nach der umfassenden Beschäftigung mit den Themenkomplexen Wohnen und Gewerbe im Arbeitskreis Flächennutzungsplan nunmehr der Aspekt Natur und Landschaft als eigenständiger Themenkomplex bearbeitet werden sollte.

 

RF Exner stellt für ihre Fraktion heraus, dass sie das Konzept vollständig mittrage. Gewerbliche Entwicklungsflächen seien als Standortfaktor von besonderer Bedeutung. Die Gemeinde Edewecht müsse in der Lage sein, für ansiedlungs- oder erweiterungswillige Unternehmen ein adäquates Flächenangebot bereitzuhalten. Für eine insgesamt positive Entwicklung der Gemeinde hinsichtlich der Attraktivität als Wohnort sowie der Erhaltung und der Erweiterung des Handels- und Dienstleistungsangebots seien die gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten von großer Bedeutung.

 

GVOR Torkel stellt abschließend noch einmal heraus, dass die im Konzept benannten gewerblichen Erweiterungsflächen als Flächenoption anzusehen seien. Gerade im gewerblichen Bereich sei es von Bedeutung, als Gemeinde mit Blick auf die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots in der Lage zu sein, auf konkrete gewerbliche Flächenansprüche individuell reagieren zu können. Ein Entwicklungskonzept müsse hierfür die geeigneten Suchräume herausarbeiten. Mit der Herausarbeitung denkbarer Erweiterungsoptionen sei aber kein Automatismus für eine konkrete bauleitplanerische Flächenausweisung verbunden.

 

Sodann stimmt der Ausschuss über den Beschlussvorschlag ab. Dem Beschlussvorschlag zu 1. wird hierbei bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Beschlussvorschläge zu 2. und 3. werden einstimmig angenommen.