RH Brunßen weist auf die vermehrte Aufstellung von Altkleidercontainern hin. Nach Auskunft des zuständigen Landkreises habe man keine grds. Handhabe, gegen die Aufstellung vorzugehen, die lediglich anzeigepflichtig sei. Der Vorschlag des Landrates ziele darauf ab, über die Presse darauf hinzuweisen, dass lediglich bei den auf allgemeinen Wertstoffsammelstellen aufgestellten Containern sichergestellt werden könne, dass die Altkleider einem entsprechenden gemeinnützigen Zweck zugeführt werden können.