Beschluss:

Zur Vorfinanzierung der ersten Planungskosten für einen eventuellen Ersatzbau für das Alten- und Pflegeheim in Edewecht wird ein Liquiditätskredit in Höhe von bis zu 100.000,00 € gewährt.


Nach kurzer Einführung durch GVOR Torkel spricht sich RF Taeger für die SPD-Fraktion für die Bereitstellung der entsprechenden Mittel aus. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sei der wirtschaftliche Betrieb des Alten- und Pflegheimes nicht möglich. Dies liege aber ausdrücklich nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gute Arbeit leisteten, sondern an den unzureichenden baulichen Gegebenheiten und insbesondere der Größe der Einrichtung. Aus ihrer Sicht sei insofern auch der Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Obwohl es um die Pflege von Menschen gehe, sei für den wirtschaftlichen Betrieb eine möglichst effiziente Arbeitsweise erforderlich. Gleichzeitig könnten steigende Kosten nicht vollumfänglich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen umgesetzt werden, zumal auch die eigenen Pflegentgelte weiterhin marktgerecht gestaltet werden müssten. Für einen Neubau müssten belastbare Zahlen vorliegen. Zur Abdeckung der dadurch entstehenden Kosten des Architekten sei die Absicherung durch die Gemeinde erforderlich.

 

Für die CDU-Fraktion bringt RH Brunßen ebenfalls die Zustimmung zum Ausdruck. Es sei wichtig für die Gemeinde Edewecht ein Alten- und Pflegeheim zu haben. Die erforderlichen Mittel für die ersten Planungsschritte müssten insofern durch die Gemeinde Edewecht abgesichert werden.

 

RH Heiderich-Willmer stellt heraus, dass der wirtschaftliche Betrieb aufgrund der Größe der Einrichtung nicht möglich sei. Ferner werde die tarifgerechte Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Pflegekassen nicht akzeptiert, was aus seiner Sicht als skandalös zu bezeichnen sei. Insofern unterstütze seine Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Sodann fasst der Rat folgenden