RH Erhardt hinterfragt, ob es für die im Bereich Holljestraße/Deyehof/Vor dem Brannen stehenden Eichen im Bebauungsplan eine Erhaltungsfestsetzung gebe.

 

Dies wird von der Verwaltung bejaht. Aufgrund dieser Festsetzung habe bezüglich der dort nun stattfindenden Bebauung eine intensive Abstimmung zwischen den Bauherren und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland stattgefunden.

 

RH Erhardt äußert die Besorgnis, dass von den Bauherrn aufgrund der Nähe der Bäume zu den Wohnhäusern Begehrlichkeiten hinsichtlich eines Rückschnitts entstehen könnten. Ein Rückschnitt sollte nach seiner Auffassung allerdings in keinem Fall zugelassen werden.