Beschluss:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 02.12.2014 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden