Sitzung: 15.12.2014 Rat
Vorlage: 2014/Stab/1752
Beschluss:
1. Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 20.06.2014.
2. Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des
ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.744.995,78 € der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts
in Höhe von 61.499,72 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden