Beschluss:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 20.06.2014.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.744.995,78 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 61.499,72 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.


Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden