Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis um Überprüfung zu bitten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit auf der B 401 zu erhöhen.


RH Heiderich-Willmer stellt den Antrag seiner Fraktion vor und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auf der B 401 immer wieder zu kritischen Situationen aufgrund unangepasster und überhöhter Geschwindigkeit komme. Beispiele aus anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine regelmäßige Überwachung zu einer Besserung führen könnten. Positive Begleiterscheinung sei eine Minimierung der Lärmbelästigung, die mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit einhergehe. Insofern sei der Antrag seiner Fraktion auf mehr Sicherheit und Ruhe für die Anwohner ausgerichtet.

 

RH Dr. Fittje bestätigt, dass die Situation auf der B 401 teilweise als gefährlich zu bezeichnen sei. Gleichwohl halte er es nicht für angebracht, der zuständigen Verkehrsbehörde konkrete Maßnahmen zu benennen sondern halte an dem Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss fest, den Landkreis zu bitten, die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln.

 

RH Wichmann trägt vor, als Anwohner könne er die geschilderten Problematiken ebenfalls bestätigen. Allerdings sollten dem Landkreis keine unmittelbaren Maßnahmen aufgetragen werden. Vielmehr müsse die zuständige Behörde angehalten werden, in eigener Verantwortung geeignete Maßnahmen zu ermitteln.

 

RH Apitzsch führt aus, seine Fraktion könne sich der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses ebenfalls anschließen. Die Maßnahmen müssten sich an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen. Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung sei insofern kein probates Mittel.

 

Sodann fasst der Rat folgenden