Ein Anwohnerehepaar der Lajestraße fragt, ob die notwendigen Reparaturen der Straßenschäden an der Lajestraße, die durch den Bauverkehr der dortigen Baugebiete verursacht wurden, zu Belastungen der Anlieger mit Beitragszahlungen führen könnten. Hierauf antwortet GVOR Torkel, dass eine Sanierung der Straßenoberfläche keine beitragsfähige Verbesserung darstellt und somit auch nicht mit Beitragsforderungen zu rechnen ist.

Des Weiteren fragt das Ehepaar, ob die Lajestraße eine Anliegerstraße oder eine Durchgangsstraße ist und ob Bürgersteige dort errichtet werden sollen. Darauf entgegnet GVOR Torkel, dass die Beurteilung, welcher Kategorie eine Straße zugeordnet werden muss, aufgrund von Verkehrszählungen zu treffen ist. Hinsichtlich der Errichtung von Bürgersteigen an der Lajestraße sind derzeit keine Überlegungen angestellt worden. Hierüber müsste dann auch der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fassen. Wenn die Anlieger einen Bürgersteig wünschen, müsste ein entsprechender Antrag an den Gemeinderat gerichtet werden.