Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 02.12.2014 übersandten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2016 – 2018 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


GVOR Torkel erläutert den Haushaltsplan 2015 anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation (Anlage 1). Dabei geht er kurz auf die einzelnen Positionen des Gesamtergebnishaushaltes (S. 39) und des Gesamtfinanzhaushaltes (S. 41 und 42) ein.

 

Die Steuererträge sind gekennzeichnet durch den hohe Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer, der sich voraussichtlich auf 7,5 Mio. € belaufen wird. Grund für den gestiegenen Ansatz sind zum einen die guten Prognosewerte als auch eine erhöhte Schlüsselzahl zugunsten der Gemeinde. Das Gewerbesteueraufkommen wird sich mit rd. 5,5 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau bewegen. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuern A und B wurden für den vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht erhöht. Sie zählen damit weiterhin zu den niedrigsten Hebesätzen vergleichbarer niedersächsischer Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern.

Aus dem Finanzausgleich des Landes erwartet die Gemeinde für 2015 Schlüsselzuweisungen von rd. 5,0 Mio. €.

Die Gebührenerträge werden im kommenden Jahr ansteigen, was hauptsächlich an den zu erwartenden Mehrerträgen bei der Abwassergebühr liegt. Die Gebührenhöhe wird gleich bleiben, jedoch ist eine erhöhte Abwassermenge von gewerblichen Betrieben zu erwarten.

 

Die Personalaufwendungen erfahren durch die Tariferhöhungen und Neueinstellungen einen Zuwachs. Insbesondere wirken sich hier die Erweiterung der Krippe Friedrichsfehn und die Wahrnehmung von Aufgaben, die bislang an Fremdfirmen vergeben waren, durch eigenes Personal aus.

Die in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten Energiekosten für Strom und Gas liegen bei jeweils rd. 420 T€. Die nur geringe Erhöhung bei den Stromkosten ist insbesondere auf die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen zurückzuführen.

Die ebenfalls unter dieser Position erfassten Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Gebäuden umfassen ein Volumen von rd. 600 T€. Damit setzt die Gemeinde ihre bisherigen Anstrengungen zum Erhalt des gemeindlichen Vermögens und der Infrastruktur fort. Auch werden im Haushaltsjahr weiterhin Straßensanierungen im Rahmen des Verschleißdeckenprogrames durchgeführt; hierfür werden insgesamt 240 T€ veranschlagt. Die gesamten Straßenunterhaltungsmaßnahmen haben einschließlich der Sanierungen ein Gesamtvolumen von 750 T€.

Die leicht erhöhten Zinsaufwendungen stammen nur zu einem kleinen Teil aus den verzinslichen Darlehen, die die Gemeinde aufgenommen hat. Der weit überwiegende Anteil ist für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen vorgesehen, die gesetzlich mit 6% p.a. zu verzinsen sind.

Der Hauptanteil der Transferaufwendungen entfällt auf die an den Landkreis zu zahlende Kreisumlage (rd. 7,0 Mio. €) und die an das Land zu entrichtende Gewerbesteuerumlage (rd. 1,2 Mio. €). Ebenso hierin enthalten sind die Zuschüsse an die kirchlichen Träger der Kindergärten (rd. 900 T€). Ein möglicher laufender Zuschuss an einen zu gründenden Bürgerbus in Höhe von 10.000 € wurde hier ebenfalls veranschlagt.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist ein ordentlicher Überschuss von rd. 80 T€ zu erwarten, unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnis bleibt ein zu erwartendes Jahresergebnis von rd. 60 T€.

 

Das sich im Finanzhaushalt bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeit wiederfindende Investitionsprogramm der Gemeinde wird von GVOR Torkel kurz umrissen. Hierbei geht er auf die veranschlagte Maßnahme der Mensa bei der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn etwas näher ein. Für das kommende Jahr werden 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt, für das darauffolgende Jahr ein Betrag von 800 T€, wobei hierfür auch eine entsprechend hohe Verpflichtungsermächtigung eingeplant wurde. Diese Beträge müssen eventuell durch die noch nicht abgeschlossene Kostenermittlung angepasst werden. Hier ist insbesondere auch die sich noch nicht klar abzeichnende Schulstrukturentwicklung in Folge der Landesgesetzgebung abzuwarten, durch die sich ebenfalls Anpassungsbedürfnisse ergeben könnten.

Für den Straßenausbau werden 850 T€ bereitgestellt. Hierin ist u.a. der Ausbau des Querweges in Kleefeld enthalten. Straßenausbaubeiträge wurden hierfür noch nicht veranschlagt, da sich die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahme und die daran anschließende mögliche Beitragsabrechnung und -erhebung noch nicht abschätzen lässt.

Der für Grunderwerb vorgesehene Ansatz von rd. 1,45 Mio. € soll dazu dienen, einen gewissen Flächenpool zu erwerben, aus dem zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf Flächen für Wohn- oder Gewerbebaulanderschließungen bereitgestellt werden könnten.

Insgesamt umfasst das für das Jahr 2015 vorgesehene Investitionsprogramm Auszahlungen von rd. 7,0 Mio. €. Hiervon müssen rd. 5,4 Mio. € aus dem übrigen Haushalt gedeckt werden. Da die Gemeinde insbesondere aus den Wohnbauflächenverkäufen über eine ausreichende Liquidität verfügt, soll der sich abzeichnende Liquiditätsbestand am Ende diesen Jahres in Höhe von rd. 7,5 Mio. € im erforderlichen Umfang zur Finanzierung des Investitionsprogrammes eingesetzt werden. Damit setzt die Gemeinde auch ihre Linie fort, keine Kreditmarktmittel aufzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang erläutert GVOR Torkel die Schuldenentwicklung der Gemeinde. Durch die Aufnahme von Förderkrediten aus Programmen der staatlichen KfW-Bank wird sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres erhöhen und bei rd. 7,7 Mio. € liegen. Die Aufnahme dieser Kredite ist durch aus dem Jahre 2013 übernommene Kreditermächtigung legitimiert, welche im wesentlichen der Finanzierung der KNN-Anteile dient. Besonders erfreulich an der Schuldenentwicklung ist, das die letzten Kreditmarktmittel voraussichtlich Ende 2014 vollständig getilgt sein werden. Damit setzen sich die Kreditschulden der Gemeinde nur noch aus zinslosen Darlehen der Kreisschulbaukasse und den zinsgünstigen KfW-Förderdarlehen zusammen.

 

Abschließend geht GVOR Torkel auf die neue Haushaltsstruktur ein. Diese wurde nach der geänderten Verwaltungsstruktur und den Ergebnissen des Strategieprozesses neu gefasst. Aus den ehemals 18 Teilhaushalten wurden nunmehr 4 Teilhaushalte, in denen sich die 8 wesentlichen Produkte (vorher 18) darstellen. Diese wesentlichen Produkte werden im Haushaltsplan näher erläutert und dargestellt und sollen auch die Kennzahlen ausweisen, die im Strategieprozess erarbeitet wurden. Für alle weiteren Produkte, die im Haushalt enthalten sind, befindet sich im Anhang eine zusammenfassende Darstellung (S. 245 ff.).

 

In der sich anschließenden Aussprache äußerten alle Fraktionen ihr Lob für die von der Verwaltung geleistete Arbeit zur Erstellung des neustrukturierten Haushaltes. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich der geringe Überschuss, der im vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesen wird, im Laufe des Jahres voraussichtlich erhöhen wird. Insgesamt wird der Entwurf als solide Planung angesehen, der viele noch abschließend zu fixierende Maßnahmen bereits enthält. Bei der Wohnbaulanderschließung sollen sich die weiteren Erschließungs- und Vermarktungsbestrebungen an der Auslastung der vorhandenen gemeindlichen Infrastruktur (Kindergärten, Schulen) orientieren, damit der Bau oder die Erweiterung von Einrichtungen vermieden wird.

Aus der Ausschussmitte wird die Bitte vorgetragen, die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Vorbericht näher zu erläutern, insbesondere welche Anteile hiervon auf Energiekosten und Kosten für Dienstleistungen, die ansonsten auch von eigenem Personal durchgeführt werden könnten, entfallen.

 

GVOR Torkel weist abschließend daraufhin, dass der Beschlussvorschlag zu erweitern ist, da der Gemeinderat auch über das im Haushaltsplan dargestellte und enthaltene Investitionsprogramm für den Zeitraum 2016 – 2018 zu beschließen hat.

 

Nach Klärung einzelner Nachfragen beschließt der Ausschuss danach einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: