Beschlussvorschlag:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 20.06.2009.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.744.995,78 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 61.499,72 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.


Nach einleitenden Worten von BMin Lausch, erläutert GA Holling anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation (Anlage 2) den vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 und den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Er skizziert kurz den Verlauf der Erstellung des Jahresabschlusses und die Gründe für die verzögerte Vorlage des Jahresabschlusses. Ebenso stellt er die wesentlichen Unterschiede zu den bisherigen kameralen Jahresrechnungen dar.

 

Das Haushaltjahr 2009 kann in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von insgesamt rd. 1,8 Mio. € abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis stammt zum überwiegenden Teil aus Mehrerträgen und verminderten Aufwendungen.

In der Finanzrechnung zeigt sich ein deutlicher Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 2,2 Mio. €), der vollständig zum Ausgleich des Saldos aus Investitionstätigkeit Verwendung findet. Ebenso ergibt sich ein positiver Saldo aus Finanzierungstätigkeit. Durch die Salden der Finanzrechnung reduziert sich der Kassenbestand von anfänglich rd. 2,7 Mio. € um rd. 150 T€ auf nunmehr rd. 2,6 Mio. €.

Von den 18 Teilhaushalten schließen nur 4 Teilhaushalte mit einem positiven Ergebnis ab. Hierzu zählen der Teilhaushalt 9 – Alten- und Pflegeheim, Teilhaushalt 15 – Ver- und Entsorgung, Teilhaushalt 16 – Wirtschaftsförderung/Tourismus und Teilhaushalt 17 – Allgemeines Finanzwesen. In dem letztgenannten Teilhaushalt werden u. a. die Steuern und Schlüsselzuweisungen ausgewiesen, die zur Deckung der anderen Teilhaushalte herangezogen werden können.

Da der Jahresabschluss 2009 der erste Jahresabschluss nach doppischer Haushaltsführung ist, lässt er sich nur hilfsweise mit den vorherigen kameralen Abschlüssen vergleichen. Lediglich die Daten der Finanzrechnung bieten dafür Anhaltspunkte. Betrachtet man das Gesamtauszahlungsvolumen des Jahres 2009 mit den bisherigen, so kann festgestellt werden, dass sich dieses im durchschnittlichen Maße bewegt. Ebenso verhält es sich beim Vergleich der ehemaligen kameralen Nettoinvestitionsraten (Zuführung des Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt abzüglich der ordentlichen Tilgung). Hierzu können der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit herangezogen werden. Diese Größe bewegt sich auch im durchschnittlichen Bereich der letzten zehn Jahre.

 

Der aus der Ergebnisrechnung 2009 resultierende Überschuss ist letztlich der zu bildenden Überschussrücklage zuzuführen. Eine andere Verwendungsmöglichkeit sehen die haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht vor. Eine Dividendenausschüttung, wie z. B. bei Kapitalgesellschaften, ist nicht zulässig. Die Überschussrücklage kann in späteren Jahren zum Haushaltsausgleich verwendet werden. Somit legt die Gemeinde hiermit ein Polster für „schlechtere“ Jahre oder für mögliche künftige Fehlbeträge an.

 

Die Bilanzsumme erhöht sich von ursprünglich 104,8 Mio. € auf jetzt 106,8 Mio. €. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde auch festgestellt, dass die Eröffnungsbilanz berichtigt werden musste. Gründe hierfür sind übersehene Anlagen und Belege sowie gewonnene Erkenntnisse aus der Jahresabschlusserstellung.

 

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat schlussendlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ergeben. Damit ist festgehalten, dass der Jahresabschluss 2009 die gesetzlichen Vorgaben, den Haushaltplan und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhält. Gleichfalls wird die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargestellt.

 

Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben.

 

Es wurden zwei Prüfungsfeststellungen getroffen, die der Ausstellung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes aber nicht entgegenstehen.

 

Abschließend erläutert GA Holling die weitere Planung zur Aufholung der Jahresabschlüsse. Der Jahresabschluss 2010 liegt bereits dem Rechnungsprüfungsamt vor und wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 geprüft werden. Die weiteren Abschlüsse sollen im Jahr 2015 bzw. 2016 fertig gestellt werden, so dass voraussichtlich im Sommer 2016 die Aufholung abgeschlossen werden kann und zeitnahe Jahresabschlüsse vorgelegt werden können.

 

In der sich anschließenden kurzen Aussprache schließen sich alle Fraktionen den Worten der Bürgermeisterin an, die sich bei den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für die umfangreich geleistete Arbeit bedankt.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: