RH Erhardt berichtet, dass durch einen Baumschulbetrieb eine Moorfläche an der Gemeindestraße Jenseits der Vehne in eine Baumschulfläche umgewandelt worden sei. Er habe hierüber die Untere Naturschutzbehörde informiert. Diese habe allerdings keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, da die Bewirtschaftung von Flächen durch eine Baumschule nicht relevant im Sinne von Cross-Compliance sei.

 

Von der Verwaltung wird hierzu erwidert, dass der Umgang der Eigentümer mit ihren Flächen zu akzeptieren sei, wenn sich dieser nach Prüfung durch die zuständige Behörde als im Einklang mit dem geltenden Recht herausstelle. RH Erhardt regt an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz das System des Cross-Compliance vom Landkreis erläutert wird.