Beschlussvorschlag:

Für die Abwasserreinigungsanlage Edewecht wird ein Entwicklungskonzept zur Vergrößerung der Abwasserbehandlungskapazität in drei Baustufen erstellt. Die Anlagengröße soll auf bis zu 285.000 Einwohnerwerte erhöht werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Anlagenbetreiber EWE WASSER GmbH das nach dem Wasserrecht vorgesehene Genehmigungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.


Vor der Sitzung hat zu diesem Beratungspunkt ein Ortstermin bei der Abwasserreinigungsanlage stattgefunden. Es wurde den anwesenden Mitgliedern des Ausschusses sowie den Vertretern der Verwaltung durch Herrn Hofmann, Herrn von Aschwege sowie Herrn Uhl der Stand der aktuellen Erweiterungsarbeiten an der Abwasserreinigungsanlage erläutert, mit deren Abschluss die derzeitig genehmigte Ausbaukapazität ausgeschöpft sein wird.

 

In der Sitzung leitet GVOR Torkel zunächst anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein. Sodann werden von Herrn Dipl.-Biologen Wolfgang Herr, Umweltplanungsbüro IBL, Oldenburg, anhand einer Präsentation die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung der Anlagenkapazität sowie der Stand des bisherigen Verfahrens detailliert erläutert. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

In der sich an diesen Vortrag anschließenden Aussprache wird von RH Vehndel die Höhe der in der Vorlage bezifferten Planungskosten hinterfragt. GVOR Torkel erläutert hierzu, dass in dem genannten Betrag die Ingenieurkosten  für die Erstellung der ersten Bauentwürfe einschließlich konkreter Kostenermittlungen enthalten seien. Darüber hinaus seien weitere Kosten für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die damit verbundenen Detailbetrachtungen sowie für den landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten. Weil der Untersuchungsumfang sich im Laufe des Verfahrens möglicherweise erweitern könne, seien die angegebenen Kosten gegebenenfalls noch anzupassen. Der wesentliche Anteil der genannten Gesamtkosten bestehe aus den Ingenieurkosten für die Erstellung des Bauentwurfes. Insofern seien diese sich auf knapp 400.000 € belaufenden Kosten vorweg genommene Baukosten, die im Falle der späteren Realisierung der einzelnen Projekte nicht mehr aufgewendet werden müssten. Die konkrete Vergabe dieser Arbeiten für die einzelnen Bauabschnitte erfordere selbstverständlich eine weitere Entscheidung der gemeindlichen Gremien.

 

RH Vehndel hinterfragt weiter, ob im Zuge der Kapazitätserweiterung konkrete Bauabschnitte bzw. Maßnahmen dem DMK zugeordnet werden können. GVOR Torkel bestätigt, dass die gewässerbezogenen Planungskosten grundsätzlich teilweise dem Unternehmen DMK zugeordnet werden können, wie diese selbst auch direkte Einleitungen in die Vehne vornehmen. Insofern sei auch eine Kostenbeteiligung des DMK vorgesehen.

 

RH Apitzsch erkundigt sich, ob im Rahmen der Untersuchungen auch Potenziale ermittelt werden, wie die Qualität der Gewässer Vehne und Aue verbessert werden könne oder ob sich die Betrachtungen auf den Kompensationsbedarf aufgrund der Kapazitätserweiterung beschränken. Von GVOR Torkel und Dipl.-Biologen Herr wird hierzu erläutert, dass die Prüfung aufgrund des Antragsverfahrens zur Kapazitätserweiterung vorzunehmen seien. In diesem Zusammenhang seien die Auswirkungen der Planungen und die Möglichkeiten zu deren Kompensation darzulegen mit dem Ziel des Nachweises, dass durch die Maßnahme keine Verschlechterung des Gewässers eintrete. Zu einer Verbesserung der Gewässer sei der Vorhabenträger dagegen nicht verpflichtet. Dieses sei vielmehr losgelöst von einem konkreten Planungsvorhaben Aufgabe der zuständigen Stellen, insbesondere des NLWKN. Es könne aber unabhängig davon festgehalten werden, dass sich bei Umsetzung der Maßnahmen trotz erheblicher Kapazitätssteigerung sowie Steigerung der Zuflussmengen in die Vehne die tatsächliche Schmutzfracht nicht steigern werde.

 

Sodann erläutert Herr Dipl.-Ing. Andreas Hofmann anhand einer Präsentation die geplanten Erweiterungsschritte sowie die hierfür erforderlich werdenden baulichen Erweiterungen. Dieser Vortrag ist dem Protokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag wird auf Nachfrage RH Vehndels der Begriff des Einwohnergleichwertes erläutert. Der bei einer Einwohnergröße der Gemeinde Edewecht von rd. 21.000 Einwohner im Vergleich sehr hohe Kapazitätswert von 285.000 Einwohnergleichwerten, der nach vollzogenem Endausbau der Anlage erreicht werde, sei auf die Dominanz der gewerblichen Abwässer am Gesamtaufkommen der Abwässer in der Gemeinde Edewecht zurückzuführen. Da der Wert über den zur Aufarbeitung des Abwassers erforderlichen BSB5-Wert (Biologischer Sauerstoffbedarf) ermittelt werde, sei eine Steigerung des Einwohnergleichwertes allerdings nicht zwingend mit einer genauso starken Erhöhung der tatsächlichen Abwassermenge verbunden.

 

Auf die Nachfrage RH Vehndels, ob ein Zeitrahmen für die Umsetzung der Erweiterungsschritte feststehe, wird durch GVOR Torkel erläutert, dass durch die Genehmigung zunächst der rechtliche Rahmen für die Erweiterung gesetzt werden solle. Konkrete Erweiterungsschritte innerhalb dieses Rahmens werde es nicht nach einem festen Zeitplan geben, sondern wie in der Vergangenheit nur in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf.

 

RF Exner stellt in ihrem Wortbeitrag heraus, dass mit der Herbeiführung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Kapazitätssteigerung nach ihrer Auffassung ein großer Wettbewerbsvorteil für Edewecht verbunden sei, weil dies die Ansiedlungsentscheidung auch abwasserintensiverer Unternehmen erleichtern könne.

 

RH Bischoff erkundigt sich, wie groß die Edewechter Abwasserreinigungsanlage im Vergleich mit den Anlagen in den benachbarten Kommunen sei. Es wird hierzu dargelegt, dass es sich bei der Edewechter Anlage um die größte im Ammerland handele. Eine größere von der EWE betriebene Anlage gebe es z.B. in Cuxhaven mit 400.000 Einwohnergleichwerten. Die Höhe der dortigen Kapazität sei ebenfalls auf einen hohen Anteil abwasserintensiver gewerblicher Nutzungen zurückzuführen. Die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Oldenburg weise z.B. eine Kapazität von rd. 230.000 Einwohnergleichwerten auf.

 

RH Erhardt hinterfragt abschließend, ob aufgrund der hohen Kapazität der Edewechter Anlage auch mit einem sog. „Abwassertourismus“ gerechnet werden müsse. Dies wird von Herrn Hofmann ausdrücklich verneint.

 

Hieraufhin unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden