Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis um Überprüfung zu bitten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit auf der B 401 zu erhöhen.


Vorsitzender Laumann erteilt RH Reil das Wort, um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorzutragen.

 

RH Reil erklärt, dass sich immer wieder Unfälle mit erheblichen Folgen auf der B 401 ereignen würden. Durch waghalsige Überholmanöver würden immer wieder Unbeteiligte in gefährlichen Situationen gedrängt. Nur mit einer konsequenten Geschwindigkeitsbeschränkung und einem Überholverbot könne den Unfällen nachhaltig entgegengewirkt werden. Dieses beträfe nicht nur diverse Hauseinfahrten, sondern auch beispielsweise das Ein- und Abbiegen in den „Schafdamm“ oder „Roten Steinweg“. Der Zeitverlust betrage bei einer Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke maximal 3 Minuten.

 

In der anschließenden Aussprache befürwortet RH Jörg Korte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

RH Dr. Fittje teilt die Auffassung des Antragstellers, dass die B 401 im Abschnitt der Gemeinde  Edewecht besonders gefahrenträchtig ist. Er spreche sich aber dagegen aus, beim Landkreis konkrete Maßnahmen zu beantragen. Vielmehr sollte der Landkreis allgemeiner formuliert gebeten werden zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Darauf sollte sich der Antrag der Gemeinde beschränken. BM Lausch ergänzt, dass zu den ganz überwiegenden Zeiten die bestehenden Regelungen zur zulässigen Geschwindigkeit angemessen seien. Erforderlich sei aber, dort verstärkt zu kontrollieren, wo Begrenzungen bestehen.

 

Nach weiterer Aussprache lässt Vorsitzender Laumann über den Antrag von RH Dr. Fittje abstimmen. Mehrheitlich spricht sich der Straßen- und Wegeausschuss für eine allgemein gehaltene Formulierung des Antrages aus. Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss lautet: