Ein Bürger aus Husbäke erkundigt sich, ob mit der Festlegung als Fläche für die Torferhaltung und Moorentwicklung eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windkraftanlagen verbunden sei. Er meine dies aus dem Entwurf zur Änderung des LROP herausgelesen zu haben.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass man diese Schlussfolgerung den Unterlagen bislang nicht habe entnehmen können. Man werde die Frage zum Anlass nehmen, dies zu prüfen. Es werde daher gebeten, sich in den nächsten Tagen zur Beantwortung der Frage direkt an die Verwaltung zu wenden.