Ein Bürger aus Husbäke fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn sich die Gemeinde grundsätzlich bei Maßnahmen, wie sie zum Beispiel in der Anfrage zum Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor angesprochen wurde, als zusätzliche Kontrollinstanz betätigen würde.

 

Von BM Lausch wird hierzu erwidert, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in unserem Rechtssystem eindeutig zugeordnet und entsprechend zu beachten seien.