RH Apitzsch fragt, ob für beseitigte Straßenbäume generell eine Ersatzanpflanzung erfolge oder dies vom Einzelfall abhänge. Es seien in den letzten Jahren insbesondere um Umfeld von Baumschulen viele Straßenbäume entfernt worden. Dort sei nach seiner Kenntnis in keinem Fall eine Ersatzanpflanzung erfolgt.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass die Beseitigung von Straßenbäumen bzw. Bäumen im Bermen- und Grenzbereich durch die Gemeinde Edewecht immer als Einzelfallentscheidung erfolge. Die Gemeinde führe demgegenüber aber auch an vielen Stellen Neuanpflanzungen im Bermenbereich an Gemeindestraßen durch. Dass diese Neuanpflanzungen gelegentlich nicht an den Stellen erfolgen, an denen der beseitigte Baum zu Beeinträchtigungen geführt habe, sei dabei selbsterklärend.