RH Erhardt regt an, dass durch die Gemeindeverwaltung die Umstände geprüft werden sollten, wie es im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Fintlandsmoor bei der Umsetzung der naturschutzfachlichen Aufwertungsarbeiten zur Verwendung hierfür ungeeigneten Aushubmaterials kommen konnte.

 

Von der Verwaltung wird hierzu eindeutig ausgeführt, dass es für die Verwaltung aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit keinen Anlass für eine derartige Prüfung und Bewertung gebe. Die Zuständigkeiten lägen in dieser Angelegenheit ausschließlich beim Amt für regionale Landesentwicklung und dem Landkreis Ammerland.