Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen zum Entwurf der Änderung des Landesraumordnungsprogramms werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Sinne dieser Ausführungen Stellung zu nehmen.


GOAR Kahlen trägt zu den für die Gemeinde Edewecht relevanten geplanten Änderungen des Landesraumordnungsprogramms anhand der Beschlussvorlage umfassend vor und erläutert die zu diesen Aspekten von der Verwaltung erarbeiteten Stellungnahmen. Die anschließende Aussprache erfolgt hierbei jeweils im direkten Anschluss an den Vortrag zum jeweiligen Sachpunkt.

 

Hierbei werden von den Ausschussmitgliedern zu den einzelnen Aspekten folgende Wortbeiträge vorgetragen:

 

Entwicklung der Siedlungsstruktur

RH Apitzsch erklärt, dass er die Absicht des Landes Niedersachsen grundsätzlich nachvollziehen könne, dass zukünftig zur Steuerung der Siedlungsentwicklung bereits auf regionaler Ebene konkrete Entwicklungskonzepte zu erarbeiten sind. Aufgrund des Wettbewerbs der Gemeinden untereinander um die attraktivsten Entwicklungsflächen sei es für ihn nachvollziehbar, dass der Flächenverbrauch nur durch geeignete Steuerungsinstrumente begrenzt werden könne, die auf einer der Planungshoheit der Gemeinden vorgeschalteten Ebenen angesiedelt sind. Von daher sehe er durch die geplante Regelung die Planungshoheit der Gemeinden nicht in dem Maße beeinträchtigt, wie von der Verwaltung beschrieben. Dies auch deshalb, weil bereits heute eine Abstimmung der gemeindlichen Planungen mit dem Landkreis Ammerland erfolge.

 

RF Taeger spricht sich gegen die im Entwurf des LROP formulierte Regelung aus, die zu einer Erarbeitung von Siedlungskonzepten bereits auf regionaler Ebene verpflichtet. Durch die bestehenden Regelungen im Bauplanungsrecht erfolge bereits heute die, im Übrigen sinnvolle Abstimmung der Gemeinden mit dem Landkreis. Der Ausgangspunkt der Bauleitplanung müsse aber weiterhin in der Planungshoheit der Gemeinden verankert bleiben.

 

RF Exner schließt sich der Verwaltungsvorlage inhaltlich an. Einer Einschränkung der Planungshoheit müsse in jedem Falle entgegengewirkt werden. Es liege im Übrigen im eigenen Interesse der Gemeinden, eine bedarfsgerechte Entwicklungspolitik zu betreiben. Die Baulandentwicklung in der Gemeinde Edewecht sei in der Vergangenheit ebenfalls maßvoll und bedarfsgerecht erfolgt.

 

 

Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentrale Orte

Die Ausführungen zu diesem Punkt werden ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

Auf Nachfrage von RH Apitzsch werden von der Verwaltung die Begriffe „integrierte Lage“ und „zentrales Siedlungsgebiet“ erläutert.

 

RF Exner führt in ihrem Wortbeitrag aus, dass sie sich den Ausführungen der Verwaltung ausdrücklich anschließe. Es sei erforderlich, dass Entwicklungsmöglichkeiten an bestehenden Standorten im Rahmen der Planungshoheit möglich bleiben.

 

RF Taeger schließt sich dieser Einschätzung an und ergänzt, dass es gerade mit Blick auf die Entwicklung in den Ortsteilen erforderlich sei, sich Erweiterungsoptionen offen zu halten.

 

Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz

RH Erhardt eröffnet die Aussprache zu diesem Punkt und führt in seinem Wortbeitrag aus, dass er den grundsätzlichen Richtungswechsel des Landes im Umgang mit den Moorflächen begrüßt. Dieser komme allerdings für den Großteil der Moorflächen zu spät.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Berücksichtigung einer Öffnungsklausel für die Siedlungsentwicklung sei für ihn nachvollziehbar. In den von einer Siedlungsentwicklung betroffenen Bereichen müsse allerdings sichergestellt werden, dass eine vollständige wirtschaftliche Verwertung des Torfes erfolge.

 

Von der Verwaltung wird hierzu auf die Regelungen des seinerzeit mit dem Land und dem Landkreis für den Bereich Friedrichsfehn geschlossenen raumordnerischen Vertrag hingewiesen. Dieser Vertrag habe bereits für zukünftige Erweiterungsflächen die vollständige Verwertung des Rohstoffes Torf vorgesehen.

 

RH Erhardt führt weiter aus, dass er der von der Verwaltung in ihrer Stellungnahme thematisierten Möglichkeit eines Weißtorfabbaus für die heimische Baumschulbranche in naturschutzfachlicher Hinsicht ablehnend gegenüberstehe. Die sich an den Abbau des Weißtorfs in der Regel anschließende extensive landwirtschaftliche Grünlandnutzung sei weder für die Landwirtschaft noch für den Naturschutz sinnvoll. Von daher wäre es zielführender, an ausgewählten Standorten einen vollständigen Abbau des Torfes mit anschließender Wiedervernässung durchzuführen oder auf den teilabgetorften Flächen die Wasserhaltung bis direkt unter die Geländeoberfläche heranzuführen. Nur dann lasse sich die Resttorfauflage als Kohlenstoffspeicher erhalten.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass über den Aspekt des Natur- und Klimaschutzes hinaus auch beachtet werden müsse, dass bei den Festlegungen für den vom Entwurf des LROP für die Torferhaltung und Moorentwicklung erfassten Bereich die Belange der dort ansässigen Landwirte sowie der heimischen torfabbauenden und torfverwendenden Betriebe, insbesondere der Baumschulen zu einem vertretbaren Ausgleich gebracht werden müssen. Dies werde durch den Entwurf nach Auffassung der Verwaltung derzeit nicht geleistet, da die strukturellen Besonderheiten des Ammerlandes und insbesondere der Gemeinde Edewecht, die durch eine Vielzahl kleinerer Kolonate geprägt sind, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das großflächig angelegte Ziel einer Torferhaltung und Moorentwicklung sei bei diesen eher kleinteiligen Eigentumsstrukturen kaum zielführend.

 

RH Apitzsch stimmt in seinem Wortbeitrag der Auffassung der Verwaltung zu, dass für eine maßvolle Siedlungsentwicklung eine Öffnungsklausel vorgesehen werden müsse. Es sei aber nicht Aufgabe der Gemeinde, in ihrer Stellungnahme unkritisch die Interessen der Torfindustrie bzw. der Baumschulbranche zu übernehmen, indem gesagt werde, dass auch weiterhin ein Torfabbau in gewissem Umfang möglich bleiben müsse. Ziel müsse es vielmehr sein, den Umstellungsprozess in der Baumschulbranche hin zu Ersatzstoffen für den Torf voranzutreiben. Dies könne nach seiner Auffassung letztlich nur gelingen, wenn durch klare Regelungen ein gewisser Zwang ausgeübt werde. Er erkenne an, dass es für den ländlichen Raum und für die Menschen, die dort ihre Existenzgrundlage haben, angepasste Lösungen geben müsse. Es müsse aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass gerade auch durch die in der Gemeinde Edewecht vertretenen großen Baumschulbetriebe eine Bodenbewirtschaftung durchgeführt werde, die zu einer Zerstörung der Boden- und Landschaftsstruktur beitragen.

 

Hierzu wird von der Verwaltung ausgeführt, dass der Baumschulbranche durchaus bewusst sei, dass an der Entwicklung und den Einsatz von Ersatzstoffen für den Torf gearbeitet werden müsse. Dies geschehe auch bereits intensiv. Es sei aber durchaus Aufgabe der Gemeinde Edewecht, darauf hinzuwirken, dass der Übergangsprozess für diese für Edewecht und das Ammerland bedeutende Branche verträglich gestaltet werde.

 

Abschließend zu diesem Themenkomplex erklärt RF Exner für ihre Fraktion, dass sie der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Aspekt zustimme.

 

Energie

Nachdem RH Apitzsch darauf hingewiesen hat, dass sich nach seiner Auffassung aus dem Entwurf des LROP nicht ergebe, dass für den Landkreis Ammerland Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen sind, nimmt der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Punkt ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss unterbreitet sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden