Beschluss:

Die Anregung wird ohne weitere Veranlassung zur Kenntnis genommen.


Nachdem GOAR Kahlen kurz den Sachverhalt erläutert hat, ergreift RH Taeger das Wort und unterstreicht, dass mit dem Straßennamen „Hein-Bredendiek-Straße“ eine sehr gute Wahl getroffen worden sei.  Mit Hein Bredendiek habe man einen ehrbaren deutschen Künstler gewählt und es werde begrüßt, dass mit der Benennung der Straße die Erinnerung an diesen Menschen wachgehalten werde. Zudem füge sich der Straßenname in die Benennung der angrenzenden Straßen ein. Die Benennung eines abzweigenden Privatweges in „Fehnweg“ würde hier vermutlich einen Präzedenzfall schaffen, der andere Bürger ebenfalls ermutigen würde, derartige Anträge zu stellen, sodass die Benennung in „Fehnweg“ abzulehnen sei.

 

Sodann fasst der Rat folgenden