Beschlussvorschlag:

Der Satzungsänderung wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


Nachdem GVOR Knetemann den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage erklärte, geht sie noch auf die weiteren Überlegungen zur Unterbringung von Flüchtlingen ein.

 

RH Heiderich-Willmer geht in diesem Zusammenhang auf die derzeitigen Meldungen der Presse bezüglich dieser bundesweit bestehenden Problematik und die Zustände in den Unterkünften der Asylbewerber ein. Um Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gezielter gestalten zu können, regt er die Bildung eines „Arbeitskreises Asyl“ an. Hierzu weist  BM Lausch auf die bisherigen Maßnahmen hin, insbesondere auf das Angebot weiterer Sprachkurse. Gerne sei man jedoch bereit, gemeinsam an weiteren Maßnahmen zu arbeiten.

 

RH Korte erfragt klarstellend nochmals den Zeitpunkt, zu dem die Satzung in Kraft tritt. Die Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft, nicht am 01.10.2014 wie in § 11 Absatz 1 der Satzung geschrieben.

 

Schließlich fasst der Rat folgenden