Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A in Jeddeloh I in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 sowie während der  eingeschränkten Beteiligung in der Zeit vom 02.09.2014 bis 15.09.2014 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 22.09.2014 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A in Jeddeloh I, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A in Jeddeloh I durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Nachdem GOAR Kahlen den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage erläutert hat, betont er nochmals, dass der an den Geltungsbereich der Planung angrenzende erhaltungswürdige Baumbestand geschützt sei. Er geht zudem nochmals auf die Eingaben der beteiligten Behörden ein und weist darauf hin, dass letztendlich sämtliche Behörden ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt hätten. RH Apitzsch betont ausdrücklich seine Bedenken, ob der vorgenannte Schutz der betroffenen Bäume ausreichend sei. In diesem Zusammenhang kritisiert RH von Aschwege den hier geforderten Schutz der Bäume gegenüber den umfangreichen Baumfällarbeiten in Friedrichsfehn im Rahmen der Umsetzung der dortigen Bushaltestelle. Dies stehe für ihn in keinem Verhältnis.

 

Sodann fasst der Rat folgenden